Prüfungsordnung für die Hundetrainerausbildung
Hundeschule unterHUNDs
Hinweis: Dies ist die öffentlich einsehbare Version der Prüfungsordnung. Verbindliche und prüfungsrelevante Details werden den Teilnehmenden im Rahmen der Ausbildung gesondert mitgeteilt.
1. Zweck der Prüfungsordnung
Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung, Organisation und Bewertung der Abschlussprüfung im Rahmen der Hundetrainerausbildung bei unterHUNDs.
Ziel ist eine fachlich fundierte, transparente und nachvollziehbare Prüfung zur Feststellung der fachlichen, praktischen und tierschutzrechtlichen Eignung zur Tätigkeit als Hundetrainer:in im Sinne des § 11 Tierschutzgesetz.
2. Grundsätze der Prüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
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Unabhängigkeit
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Unparteilichkeit
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Transparenz
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Trennung von Ausbildung und Prüfungsentscheidung
Die Prüfung dient ausschließlich der objektiven Beurteilung der fachlichen Qualifikation und erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der Ausbildungsstätte.
3. Prüferkonstellation
Die Abschlussprüfung wird in einer mehrköpfigen Prüferkonstellation durchgeführt.
3.1 Externe, unabhängige Prüferin (prüfungsleitend)
Die Prüfungsleitung obliegt einer externen Hundetrainerin mit gültiger Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.
Diese ist wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig von der Hundeschule unterHUNDs.
Die prüfungsleitende Person:
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führt das Fachgespräch,
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leitet den Prüfungsablauf,
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und entscheidet eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen.
3.2 Tierärztliche fachliche Begleitung
Die Prüfung kann durch eine Tierärztin fachlich begleitet werden.
Sie bringt insbesondere ihre Expertise in folgenden Bereichen ein:
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gesundheitliche Einschätzung von Hunden
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Abgrenzung zwischen Training und medizinischer Indikation
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Bewertung tierschutzrelevanter Aspekte aus veterinärmedizinischer Sicht
Die Tierärztin nimmt eine beratende Funktion ein und ist nicht entscheidungsbefugt im Sinne der Prüfungsbewertung.
3.3 Interne fachliche Beisitzer
Interne Personen (z. B. Ausbildungsleitung, Dozent:innen oder Mitarbeitende) können als fachliche Beisitzer anwesend sein.
Sie unterstützen die Prüfung durch fachliche Einschätzungen, haben jedoch kein Stimmrecht bei der Prüfungsentscheidung.
4. Prüfungsbestandteile
Die Abschlussprüfung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
4.1 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt in Form offener Fragestellungen.
Ziel ist die Überprüfung:
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des theoretischen Verständnisses,
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der fachlichen Einordnung,
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sowie der Fähigkeit, Inhalte strukturiert und praxisbezogen darzustellen.
Prüfungsinhalte sind insbesondere:
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Lernverhalten und Trainingslehre
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Ethologie sowie Ausdrucks- und Sozialverhalten
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Ursachen und Bewertung von Verhaltensauffälligkeiten
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tierschutzrechtliche und rechtliche Grundlagen
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gesundheitliche und hygienische Grundkenntnisse
4.2 Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung umfasst:
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Analyse eines Mensch-Hund-Teams
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Einschätzung von Verhalten, Motivation, Stress und Belastbarkeit
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Planung einer fachlich begründeten Trainingsstrategie
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Durchführung einer Trainingseinheit
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tierschutzkonformes, sicheres und situationsangepasstes Vorgehen im Umgang mit Hund und Halter:in
Zusätzlich erfolgt eine fachliche Reflexion, insbesondere zu:
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Trainingsentscheidungen und deren fachlich nachvollziehbarer Begründung
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Abgrenzung zwischen Training, Management und medizinischen Fragestellungen
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Einschätzung der Grenzen des Trainings sowie Ableitung eines ggf. erforderlichen Weiterverweises (z. B. an Tierärzt:innen oder spezialisierte Fachstellen)
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rechtlichen und tierschutzrelevanten Aspekten
5. Bewertung
Die Bewertung erfolgt anhand vorab definierter und nachvollziehbarer Kriterien.
Dazu zählen insbesondere:
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fachliche Richtigkeit
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tierschutzkonformes Vorgehen
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strukturierte und begründete Entscheidungsfindung
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praxisgerechte Umsetzung
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sichere und klare Kommunikation
Das Prüfungsergebnis lautet:
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bestanden
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nicht bestanden
6. Dokumentation
Der Prüfungsablauf und das Ergebnis werden in einem Prüfungsprotokoll dokumentiert.
Dieses enthält:
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Datum und Ort der Prüfung
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Namen und Funktionen der beteiligten Prüfer:innen
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eine zusammenfassende Darstellung der Prüfungsleistungen
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das Prüfungsergebnis
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die Unterschrift der prüfungsleitenden Person
7. Nichtbestehen und Wiederholung
Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zwei Mal wiederholt werden.
Art, Umfang und Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung orientieren sich an den festgestellten fachlichen Defiziten.
Häufige Fragen zur Abschlussprüfung
Wie läuft die Abschlussprüfung ab?
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Wissensüberprüfung sowie einer praktischen Prüfung. Diese umfasst die Analyse eines Mensch-Hund-Teams, die Planung und Durchführung einer Trainingseinheit sowie eine anschließende fachliche Reflexion.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Die Prüfung wird von einer externen, unabhängigen Prüferin mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz geleitet. Sie ist allein entscheidungsbefugt über Bestehen oder Nichtbestehen.
Wie wird die Prüfung bewertet?
Die Bewertung erfolgt anhand klar definierter Kriterien, insbesondere fachliche Richtigkeit, tierschutzkonformes Vorgehen, nachvollziehbare Entscheidungsfindung, praxisgerechte Umsetzung und sichere Kommunikation.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Die Abschlussprüfung kann bis zu zwei Mal wiederholt werden. Umfang und Inhalt der Wiederholungsprüfung richten sich nach den festgestellten Defiziten.
Ist die Prüfung unabhängig von der Hundeschule?
Ja. Die Prüfungsleitung liegt bei einer externen Prüferin, die wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig von der Ausbildungsstätte unterHUNDs ist.

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