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📑 Prüfungsordnung für die Hundetrainerausbildung

Hundetrainerausbildung – Hundeschule unterHUNDs
 

1. Zweck der Prüfungsordnung


Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung, Bewertung und Organisation der Abschlussprüfung im Rahmen der Hundetrainerausbildung der Hundeschule unterHUNDs.
Ziel ist eine fachlich fundierte, objektive, nachvollziehbare und neutrale Prüfung im Sinne des § 11 Tierschutzgesetz.


2. Grundsätze der Prüfung


Die Abschlussprüfung erfolgt:

  • unabhängig,

  • unparteiisch,

  • transparent,

  • und getrennt von wirtschaftlichen Interessen der Ausbildungsstätte.

Die Prüfung dient dem Nachweis der fachlichen, praktischen und tierschutzrechtlichen Eignung zur Tätigkeit als Hundetrainerin bzw. Hundetrainer.


3. Prüferkonstellation


Die Abschlussprüfung wird in einer mehrköpfigen Prüferkonstellation durchgeführt.
 

3.1 Externe, neutrale Prüferin (prüfungsleitend)

Die Prüfungsleitung liegt bei einer externen Hundetrainerin mit eigener Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz, die wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig von der Ausbildungsstätte unterHUNDs ist.
Die externe Prüferin leitet die Prüfung, führt das Fachgespräch und ist allein entscheidungsbefugt über Bestehen oder Nichtbestehen.
 

3.2 Interne fachliche Beisitzer

Interne Personen (Ausbildungsleitung, Dozenten, Mitinhaber oder Angestellte) können als fachliche Beisitzer anwesend sein.
Sie bringen ihre fachliche Expertise beratend ein, haben jedoch kein Stimmrecht bei der Prüfungsentscheidung.
 

4. Prüfungsbestandteile
 

Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:
 

4.1 Schriftliche Prüfung
 

Die schriftliche Prüfung erfolgt in Form einer Wissensüberprüfung mit offenen Fragestellungen.
Sie dient der Überprüfung des theoretischen Verständnisses sowie der Fähigkeit, fachliche Inhalte strukturiert, nachvollziehbar und praxisbezogen darzustellen.
 

Geprüft werden insbesondere:

  • Grundlagen des Lernverhaltens und Trainingslehre

  • Ethologie, Ausdrucks- und Sozialverhalten

  • Ursachen und Einordnung problematischen Verhaltens

  • tierschutzrechtliche und rechtliche Grundlagen

  • gesundheitliche und hygienische Grundkenntnisse
     

4.2 Praktische Prüfung
 

  • Analyse eines Mensch-Hund-Teams

  • Planung und Durchführung einer Trainingseinheit

  • Einschätzung von Stress, Belastbarkeit und Lernfähigkeit

  • tierschutzkonformer Umgang mit Hund und Halter

  • Reflexion der praktischen Prüfung

  • Einordnung von Trainingsentscheidungen

  • Abgrenzung von Training, Management und medizinischen Fragestellungen

  • rechtliche und tierschutzrelevante Aspekte
     

5. Bewertung
 

Die Bewertung erfolgt anhand vorab definierter, transparenter Kriterien, insbesondere:

  • fachliche Richtigkeit

  • tierschutzkonformes Vorgehen

  • nachvollziehbare Entscheidungsfindung

  • praxisgerechte Umsetzung

  • sichere Kommunikation

Die Prüfungsentscheidung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
 

6. Dokumentation
 

Der Ablauf und das Ergebnis der Prüfung werden in einem Prüfungsprotokoll dokumentiert.
Das Prüfungsprotokoll enthält:

  • Datum und Ort der Prüfung

  • Namen und Rollen der prüfenden Personen

  • Kurzbeschreibung der Prüfungsleistungen

  • Prüfungsergebnis

  • Unterschrift der prüfungsleitenden, externen Prüferin/Prüfer
     

7. Nichtbestehen und Wiederholung
 

Bei Nichtbestehen kann die Abschlussprüfung bis zu zwei Mal wiederholt werden.
Art und Umfang der Wiederholungsprüfung richten sich nach den festgestellten Defiziten.

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