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Prüfungsordnung & Zertifizierung

Ausbildung „Soziale Hunde“ (unterHUNDs)

1. Zweck der Prüfung
 

Die Prüfung dient der Qualitätssicherung sowie der verantwortungsvollen Einschätzung, ob ein Mensch-Hund-Team für Einsätze im sozialen Bereich geeignet ist.
Bewertet wird nicht isolierter Gehorsam, sondern die Gesamtkompetenz des Teams im Hinblick auf Stressverarbeitung, Sicherheit, Tierschutz, Verantwortungsbewusstsein und situativ angemessenes Handeln.

Ziel der Prüfung ist der Schutz des Hundes, der betreuten Personen sowie der jeweiligen Einrichtung.
 

2. Zulassungsvoraussetzungen
 

Zur Prüfung zugelassen werden ausschließlich Mensch-Hund-Teams, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • bestandener Eignungstest (Ergebnis: geeignet oder bedingt geeignet mit Auflagen),

  • vollständige Absolvierung der verpflichtenden Ausbildungs- und Praxismodule gemäß Curriculum,

  • erfolgreicher Abschluss der theoretischen Lernmodule innerhalb der unterHUNDs-Lernplattform (z. B. Ausdrucksverhalten, Hygiene, Recht & Verantwortung),

  • gesundheitlich geeigneter Hund mit aktuellem Impf- und Gesundheitsstatus,

  • Anerkennung der Ausbildungs- und Prüfungsgrundsätze (Tierschutz, Hygiene, Sicherheit, Ethik).

Ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
 

3. Geltungsbereich der Prüfung
 

Die Prüfung bezieht sich jeweils auf den vorgesehenen Einsatzweg des Mensch-Hund-Teams. Die Zertifizierung gilt ausschließlich für den geprüften Bereich:

  • Besuchs- / Bürohund

  • Schulhund

  • Therapiehund

Ein Einsatz außerhalb des geprüften Einsatzwegs ist nicht Bestandteil der Zertifizierung.
 

4. Prüfungsaufbau
 

Die Prüfung besteht aus drei verbindlichen Prüfungsteilen:

  1. Theoretischer Prüfungsteil (Lernplattform)

  2. Praktischer Prüfungsteil (Beobachtung des Mensch-Hund-Teams)

  3. Fachgespräch (mündlich, praxisbezogen)

Alle drei Prüfungsteile müssen bestanden werden, damit die Gesamtprüfung als bestanden gilt.
 

5. Theoretischer Prüfungsteil (Lernplattform)
 

Der theoretische Prüfungsteil erfolgt über die unterHUNDs-Lernplattform und umfasst prüfungsrelevante Inhalte, insbesondere:

  • Ausdrucksverhalten und Stressanzeichen im sozialen Einsatz

  • Hygiene, Infektionsschutz und Einsatzroutine

  • Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftung

  • Einsatzplanung, Sicherheitsmaßnahmen und Abbruchkriterien
     

Bestehensregel
 

Der theoretische Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens 80 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden.

Ein Unterschreiten der Mindestquote führt unabhängig von den übrigen Prüfungsteilen zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung.
 

6. Praktischer Prüfungsteil
 

Der praktische Prüfungsteil findet vor Ort oder in einer realitätsnahen Simulation statt und überprüft die Umsetzungsfähigkeit des Mensch-Hund-Teams im jeweiligen Einsatzkontext.
 

6.1 Allgemeine Bewertungskriterien
 

A) Hundeverhalten & Stressverarbeitung

  • ruhiges, kontrolliertes Verhalten in ungewohnter Umgebung

  • erkennbare Selbstregulation und angemessene Belastbarkeit

  • sicherer Umgang mit typischen Reizen (Geräusche, Menschen, Bewegung, Enge)

B) Teamführung durch den Menschen

  • klare, ruhige und tierschutzgerechte Kommunikation

  • vorausschauendes Management (Distanz, Pausen, Schutzfunktion)

  • rechtzeitiges Erkennen von Stress sowie Einleiten von Rückzug oder Abbruch

C) Sicherheit & Hygiene

  • Einhaltung der geltenden Sicherheitsregeln im Einsatzumfeld

  • situationsangemessene hygienische Routinen

  • vorhandener und umsetzbarer Notfall- und Rückzugsplan
     

7. Einsatzwegspezifische Prüfungselemente
 

7.1 Schulhund

  • strukturierte Begrüßungssituation und ruhiges Verhalten im schulähnlichen Setting

  • angemessene Reaktion auf kindtypische Reize (real oder simuliert)

  • ritualisierte Abläufe (Begrüßung – Arbeitsphase – Rückzug)

  • reflektierte Einschätzung durch den Menschen (Pause, Abbruch, Schutz)
     

7.2 Therapiehund

  • ruhige Begrüßung fremder Personen und stabile Präsenz

  • Durchführung einer kurzen, einsatztypischen Interaktion

  • sicherer Umgang mit Hilfsmitteln, ungewohnten Bewegungen oder Lautäußerungen

  • Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsabläufen auch unter Belastung
     

8. Fachgespräch
 

8.1 Zweck des Fachgesprächs

Das Fachgespräch überprüft, ob die vermittelten theoretischen Inhalte verstanden, reflektiert und sicher auf konkrete Einsatzsituationen übertragen werden können.
Im Mittelpunkt stehen Einschätzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und fachliche Entscheidungsfähigkeit.
 

8.2 Inhalte des Fachgesprächs

Das Fachgespräch kann u. a. folgende Themenbereiche umfassen:

  • Einschätzung des eigenen Hundes in Stress- oder Konfliktsituationen

  • Erkennen und Einordnen von Stresssignalen

  • Entscheidung für Rückzug, Pause oder Abbruch

  • Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen im konkreten Einsatz

  • Verantwortung und Kommunikation gegenüber Zielgruppen, Einrichtungen oder Angehörigen

  • rechtliche Grundlagen und persönliche Verantwortung

  • Reflexion des eigenen Handelns (Was lief gut? Was würde angepasst?)

Die Fragen orientieren sich am jeweiligen Einsatzweg.
 

8.3 Durchführung und Bewertung

  • Das Fachgespräch wird von einer qualifizierten prüfungsberechtigten Fachperson geführt.

  • Dauer: in der Regel 10–20 Minuten.

  • Das Fachgespräch gilt als bestanden, wenn fachliche Zusammenhänge nachvollziehbar erklärt, Entscheidungen begründet und Tierschutz- sowie Sicherheitsaspekte klar berücksichtigt werden.
     

Bewertung:

  • Bestanden

  • Bestanden mit Auflagen

  • Nicht bestanden
     

9. Gesamtbewertung
 

Die Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn:

  • der theoretische Prüfungsteil mit mindestens 80 % bestanden wurde,

  • der praktische Prüfungsteil bestanden wurde,

  • das Fachgespräch bestanden wurde.
     

10. Nichtbestehen und Auflagen
 

Ein Nichtbestehen liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Hund deutliche oder anhaltende Überforderung zeigt,

  • aggressives oder sicherheitsgefährdendes Verhalten auftritt,

  • Stress- oder Sicherheitsanzeichen durch den Menschen nicht erkannt oder ignoriert werden,

  • tierschutz- oder ethische Grundsätze missachtet werden.
     

Auflagen können z. B. umfassen:

  • zusätzliche Trainingseinheiten,

  • gezielte Nachprüfung einzelner Teilbereiche,

  • zeitlich begrenzte Einschränkung des Einsatzrahmens.
     

11. Prüfungsabbruch (Tierschutzklausel)

Die prüfende Fachperson ist berechtigt, die Prüfung jederzeit abzubrechen, wenn:

  • eine Überforderung oder gesundheitliche Gefährdung des Hundes erkennbar ist,

  • die Sicherheit von Personen nicht gewährleistet ist,

  • das Team aufgrund von Tagesform, Umfeld oder Erkrankung nicht prüfbar erscheint.
     

Ein Prüfungsabbruch wird dokumentiert und gilt nicht automatisch als Nichtbestehen, sondern als tierschutzbedingte Schutzmaßnahme mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
 

12. Wiederholung und Nachprüfung

Nach- oder Wiederholungsprüfungen sind möglich, sofern Entwicklungspotenzial besteht.
Umfang und Zeitpunkt richten sich nach der fachlichen Empfehlung der prüfenden Person.

Ziel ist nachhaltige Einsatzfähigkeit – nicht eine schnelle Zertifizierung.
 

13. Zertifikat & Einsatzfreigabe

Bei Bestehen der Prüfung erhält das Mensch-Hund-Team:

  • ein Zertifikat „Soziale Hunde – unterHUNDs“,

  • die bestätigte Einsatzfreigabe für den geprüften Einsatzweg,

  • eine kurze fachliche Einschätzung mit Empfehlungen und ggf. Auflagen.
     

14. Gültigkeit & Auffrischung

Eine Auffrischung wird empfohlen:

  • spätestens nach 12 Monaten,

  • früher bei Einsatzwechsel, längerer Pause oder relevanten Veränderungen im Team.
     

15. Ethik & Verantwortung

Alle Prüfungen orientieren sich konsequent an:

  • Tierschutz, Stressvermeidung und Freiwilligkeit,

  • Sicherheit der betreuten Personen und der Umgebung,

  • Würde und Schutz aller Beteiligten.

Die Einsatzfähigkeit eines Hundes endet dort, wo Belastung oder Unsicherheit beginnen.

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