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Assistenzhunde in Deutschland 2026: Zwischen Gesetz, Umsetzung und Praxis

  • Autorenbild: Hundeschule unterHUNDs
    Hundeschule unterHUNDs
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Stand: Februar 2026

1. Warum derzeit so viele Fragen entstehen

In den vergangenen Jahren wurde das Assistenzhundewesen in Deutschland erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Mit dem Inkrafttreten des Assistenzhundegesetzes sollte Klarheit geschaffen werden – für Betroffene, Ausbildungsstätten, Behörden und Einrichtungen.

Seit dem 1. Juli 2024 gilt die neue Struktur vollständig. Seit diesem Stichtag dürfen staatlich anerkannte Assistenzhundeteams nur noch über entsprechend akkreditierte Prüfverfahren bestätigt werden.

In der Praxis zeigt sich jedoch:Die formalen Grundlagen sind geschaffen – die flächendeckende Umsetzung befindet sich noch im Aufbau.

Viele fertig ausgebildete Teams fragen sich daher:

  • Wie läuft die staatliche Anerkennung konkret ab?

  • Wann sind Prüfungen möglich?

  • Was gilt in der Übergangszeit?

Dieser Beitrag ordnet die Situation sachlich ein.


Assistenzhund


2. Was ein Assistenzhund rechtlich ist


Ein Assistenzhund ist im Sinne des Assistenzhundegesetz ein speziell ausgebildeter Hund, der eine Behinderung durch konkrete Aufgaben kompensiert.

Entscheidend sind:

  • Individuell angepasste Aufgaben

  • Behinderungsbezug

  • Zuverlässige Ausführung im Alltag

  • Nachweis der Teamfähigkeit

Ein Assistenzhund ist damit kein besonders gut erzogener Begleithund – sondern ein funktionales Hilfsmittel mit rechtlichem Status.

3. Klare Abgrenzung: Wer hat gesetzliche Sonderrechte?

Hundetyp

Einsatzbereich

Gesetzlicher Status

Zutrittsrechte

Assistenzhund

Einzelperson mit Behinderung

Gesetzlich geregelt

Ja

Therapiehund

Therapeutische Einrichtung

Keine Sonderrechte

Nein

Besuchshund

Ehrenamtliche Tätigkeit

Keine Sonderrechte

Nein

Schulhund

Pädagogischer Einsatz

Keine Sonderrechte

Nein

Privater Begleithund

Alltag

Keine Sonderrechte

Nein

Diese Differenzierung ist wichtig, da Begriffe im öffentlichen Raum zunehmend vermischt werden.

4. Der aktuelle Stand der Akkreditierung

Mit Ablauf der Übergangsfrist am 1. Juli 2024 dürfen staatlich anerkannte Assistenzhundeprüfungen nur noch über akkreditierte Prüfstellen erfolgen.

Eine solche Prüfstelle wurde inzwischen gemäß den Vorgaben der Assistenzhundeverordnung akkreditiert. Damit ist ein wesentlicher formaler Schritt erfolgt.

Die praktische Umsetzung ist jedoch noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Insbesondere befinden sich Ausbildungsstätten im Prozess der strukturellen Anpassung an die neuen Akkreditierungsvorgaben.

Das bedeutet:

  • Das Gesetz gilt.

  • Die Prüfstruktur existiert formal.

  • Die praktische Infrastruktur ist noch im Aufbau.

Es handelt sich somit um eine Umsetzungsphase – nicht um eine Aufhebung des Assistenzhunderechts.

5. Ausbildungsdauer: Warum Zeit allein kein Qualitätsmerkmal ist

Das Assistenzhundegesetz schreibt keine feste Ausbildungsdauer vor.

Die tatsächliche Dauer hängt ab von:

  • Art der Assistenz (z. B. Führhund, Mobilitätsassistenz, psychiatrische Assistenz)

  • Eignung und Belastbarkeit des Hundes

  • Trainingskonsequenz des Halters

  • Komplexität der Aufgaben

Bei optimalen Voraussetzungen kann eine fundierte Ausbildung innerhalb eines Jahres realistisch sein. In vielen Fällen erstreckt sich der Prozess jedoch über einen längeren Zeitraum.

Entscheidend ist nicht die reine Stundenzahl, sondern:

  • Aufgabenverlässlichkeit unter Ablenkung

  • Generalisierung in unterschiedlichen Umgebungen

  • Stressstabilität

  • klare Belastungsgrenzen

  • Handlungssicherheit des Halters

Eine Assistenzhundeausbildung ist kein Stundenkonto, sondern ein systematischer Entwicklungsprozess.

6. Warum zusätzlich Verunsicherung entsteht

6.1 Nicht anerkannte Online-Zertifikate

Im Internet werden vermehrt sogenannte „Assistenzhund-Ausweise“ angeboten, die ohne unabhängige Prüfung ausgestellt werden.

Rechtlich maßgeblich ist jedoch nicht ein Dokument, sondern die tatsächliche Ausbildung und die gesetzlich vorgesehene Prüfung.

Ein Ausweis allein begründet keinen Assistenzhundstatus.

6.2 Verwechslung mit internationalen Modellen


Insbesondere aus den USA ist das Konzept der „Emotional Support Animals (ESA)“ bekannt.

In Deutschland existiert diese Kategorie rechtlich nicht.Ein Assistenzhund muss konkrete, behinderungsbezogene Aufgaben übernehmen – reine emotionale Unterstützung begründet keinen gesetzlichen Sonderstatus.

7. Was Betroffene jetzt beachten sollten

In einer Phase struktureller Umstellung gewinnen drei Punkte an Bedeutung:

1️⃣ Transparente Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung sollte klar dokumentiert, mehrstufig aufgebaut und individuell angepasst sein.

2️⃣ Nachvollziehbare Leistungsnachweise

Aufgabenbeschreibung, Trainingsprotokolle, Belastungstests und Alltagssimulationen schaffen Klarheit.

3️⃣ Strukturierte Prüfungsvorbereitung

Schriftliche Kenntnisse, Fachgespräch zur Halterkompetenz und standardisierte Praxisüberprüfung bilden eine stabile Grundlage – auch während der laufenden Systemumstellung.

8. Fazit: Qualität schafft Stabilität

Die aktuelle Situation ist für manche Teams belastend. Gleichzeitig handelt es sich um eine Übergangsphase innerhalb eines neuen gesetzlichen Rahmens.

Das Assistenzhunderecht ist in Kraft.Die Prüfstruktur ist formal etabliert.Die praktische Umsetzung wird schrittweise ausgebaut.

Wer auf fundierte Ausbildung, transparente Dokumentation und realistische Leistungsbewertung setzt, schafft eine belastbare Grundlage – unabhängig von zeitlichen Verzögerungen in der Systemimplementierung.

Langfristig wird sich fachliche Qualität durchsetzen.


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Häufige Fragen zur aktuellen Situation von Assistenzhunden







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