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unterHUNDs – Hundeschule und Verhaltenstherapie im Saarland Initiative für gewaltfreies Hundetraining

unterHUNDs-Hundeführerschein

Prüfungsordnung

Zulassung, Prüfungsteile, Bewertung und Gültigkeit des unterHUNDs-Hundeführerscheins – offen einsehbar, damit vor der Anmeldung feststeht, was verlangt wird.

Fassung
1.0
Stand
15. September 2026
Herausgeber
Hundeschule unterHUNDs, Rubensstraße 8, 66663 Merzig

1. Zweck der Prüfung

Die Prüfung stellt fest, ob ein Mensch-Hund-Team den Anforderungen des Alltags gewachsen ist: an der Leine, im öffentlichen Raum, bei Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden.

Bewertet wird nicht die Perfektion einzelner Übungen, sondern die Verlässlichkeit des Teams in gewöhnlichen Situationen. Maßgeblich sind Sicherheit für Dritte, Kontrolle über den Hund und ein tierschutzgerechter Umgang.

Der Hundeführerschein ist ein freiwilliger Nachweis der Hundeschule unterHUNDs. Er ist keine behördliche Prüfung und keine Prüfung eines Verbandes.

3. Aufbau der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die beide bestanden werden müssen:

  • einem theoretischen Teil, schriftlich über die unterHUNDs-Lernplattform
  • einem praktischen Teil mit dem Hund

Beide Teile werden am Prüfungstag abgenommen, in der Regel in der letzten Einheit des Kursdurchlaufs. Der Prüfungstag endet, wenn alle Teams geprüft sind; eine feste Dauer wird nicht zugesagt. Die Reihenfolge der Prüfungen legt die Prüfungsleitung fest.

An einem Prüfungstag werden höchstens sechs Mensch-Hund-Teams geprüft. Das begrenzt die Wartezeit und damit die Belastung für die Hunde.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen werden Mensch-Hund-Teams, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme am vorbereitenden Kurs bei unterHUNDs
  • Mindestalter der Führperson 16 Jahre
  • Hund am Prüfungstag mindestens 12 Monate alt
  • Hund gekennzeichnet (Transponder), geimpft und haftpflichtversichert
  • Hund am Prüfungstag gesund, parasitenfrei und körperlich in der Lage, die Prüfung zu absolvieren
  • solider Grundgehorsam: Sitz, Platz, Leinenführigkeit und Rückruf in ablenkungsarmer Umgebung
  • Arbeitsfähigkeit in der Gruppe und Verträglichkeit mit anderen Hunden

Ein Hund wird am selben Tag nur einmal durch die Prüfung geführt. Führt eine Person mehrere Hunde, gilt das je Hund.

Nicht zugelassen sind Hunde, die Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Hunden zeigen, sowie Hunde in laufender Verhaltenstherapie. Für diese Teams ist das Einzeltraining der geeignete Weg; nach Abschluss ist eine spätere Teilnahme möglich.

Läufige Hündinnen können am Prüfungstag nach Absprache geprüft werden oder in einen späteren Durchlauf rücken.

Die beiden Prüfungsteile

Der theoretische Teil weist das Wissen nach, der praktische die Umsetzung. Beide müssen bestanden werden.

4. Theoretischer Teil

Die Vorbereitung läuft im Selbststudium über die unterHUNDs-Lernplattform. Eine Mindeststundenzahl ist nicht vorgeschrieben.

Die Prüfung umfasst 35 Fragen aus vier Themenbereichen:

  • Verhalten und Ausdruck (11 Fragen)
  • Erziehung und Training (7 Fragen)
  • Haltung, Ernährung und Gesundheit (13 Fragen)
  • Recht und Verantwortung (4 Fragen)

Bestehensregel: mindestens 80 Prozent richtige Antworten, das sind 28 von 35 Fragen.

Bei den meisten Fragen sind mehrere Antworten richtig. Eine Frage zählt nur dann als richtig beantwortet, wenn alle zutreffenden Antworten angekreuzt sind und keine unzutreffende. Teilpunkte werden nicht vergeben.

Die Prüfung wird am Prüfungstag vor Ort geschrieben und dort freigeschaltet, Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Die zum Zeitpunkt der Prüfung geltende Bestehensgrenze wird mit dem Durchgang gespeichert.

5. Praktischer Teil

Der praktische Teil findet außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld statt, in dem alltägliche Reize vorkommen.

A) Führung an der Leine

  • Leinenführigkeit mit Richtungs- und Tempowechseln
  • Führen durch eine Personengruppe
  • Verhalten im Straßenverkehr und bei Alltagsgeräuschen

B) Grundsignale und Kontrolle

  • Sitz und Platz auf Signal
  • Ablegen und Warten mit Sichtkontakt zur Führperson
  • Rückruf unter Ablenkung

C) Begegnungen und Alltag

  • Begegnung mit einem entgegenkommenden Mensch-Hund-Team
  • Begegnung mit fremden Personen, auch mit Fahrrad oder Kinderwagen
  • Anfassen durch eine fremde Person und Kontrolle der Transpondernummer
  • Ein- und Aussteigen am Fahrzeug, Verhalten auf einem Parkplatz
  • kurzes Anbinden und Alleinbleiben in Sichtweite

Hilfsmittel: Futter, Spielzeug, Schleppleine, Kopfhalfter und Maulkorb sind erlaubt, und der Hund darf gelobt, motiviert und korrigiert werden. Erkennbar sein muss, dass der Hund sich an seinem Menschen orientiert. Ist die Führung des Hundes nur durch den dauerhaften Einsatz von Hilfsmitteln möglich, gilt der praktische Teil als nicht bestanden.

6. Auswertung

Die schriftliche Prüfung wird durch die Lernplattform vorbewertet. Diese Vorbewertung ist nicht das Prüfungsergebnis. Maßgeblich ist die Auswertung durch die prüfungsberechtigte Person, die jeden Durchgang persönlich durchsieht.

Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung liegt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüfungstag vor. Das Ergebnis des praktischen Teils wird am Prüfungstag mitgeteilt.

Im praktischen Teil wird jede Prüfungssituation mit 0 bis 2 Punkten bewertet. Der praktische Teil ist nicht bestanden, wenn insgesamt weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden oder wenn in mehr als zwei Aufgabenbereichen weniger als 50 Prozent erreicht werden. Unabhängig von der Punktzahl ist er nicht bestanden, wenn der Hund Menschen oder Tiere massiv belästigt oder angreift, minutenlang nicht mehr kontrollierbar ist oder mit dem Hund nicht sachkundig oder tierschutzwidrig umgegangen wird.

Nach der Prüfung findet ein Auswertungsgespräch statt, in dem die Bewertung erläutert wird. Auf Wunsch wird es ohne die übrigen Teilnehmenden geführt.

7. Gesamtergebnis

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn

  • der theoretische Teil mit mindestens 80 Prozent bestanden wurde und
  • der praktische Teil bestanden wurde.

Ein bestandener Teil bleibt bestehen, wenn der andere wiederholt werden muss. Eine bestandene theoretische Prüfung ist zeitlich unbegrenzt gültig; sie gilt auch, wenn dieselbe Person die Prüfung später mit einem weiteren Hund ablegt.

8. Nichtbestehen und Wiederholung

Theoretischer Teil: beliebig oft wiederholbar, frühestens eine Woche nach dem letzten Versuch. Jeder weitere Versuch kostet 30 € und wird gesondert terminiert, da jede Auswertung persönlich erfolgt.

Praktischer Teil: Die Wiederholung erfolgt an einem Prüfungstag eines der folgenden Kursdurchläufe. Ob vorher weiteres Training sinnvoll ist, wird im Auswertungsgespräch besprochen. Zusätzliche Trainingseinheiten werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

9. Prüfungsabbruch (Tierschutzklausel)

Die prüfungsberechtigte Person bricht die Prüfung ab, wenn

  • der Hund erkennbar überfordert oder gesundheitlich beeinträchtigt ist
  • die Sicherheit von Menschen oder Tieren nicht gewährleistet ist
  • auf den Hund körperlich oder mit Schreckreizen eingewirkt wird

Ein Abbruch zum Schutz des Hundes wird dokumentiert und gilt nicht als Nichtbestehen. Das Team rückt in einen späteren Durchlauf; zusätzliche Kosten entstehen dafür nicht.

10. Prüfungsberechtigung

Prüfungen nimmt ab, wer von der Hundeschule unterHUNDs dafür benannt ist. Konzept, Inhalte und Dokumentation gibt die Geschäftsführung vor und trägt dafür die Verantwortung.

Den praktischen Teil nimmt derzeit eine Trainerin ab, die als VDH-Leistungsrichterin für die Begleithundprüfung tätig ist. Diese Qualifikation betrifft die Person, nicht die Prüfung: Der unterHUNDs-Hundeführerschein ist keine Prüfung des VDH und wird von diesem nicht anerkannt.

11. Zertifikat

Bei bestandener Prüfung erhält das Team:

  • das Zertifikat „unterHUNDs-Hundeführerschein“ mit Namen von Halter und Hund
  • eine fortlaufende Registernummer
  • Datum der Prüfung und die Fassung dieser Prüfungsordnung

Jedes Zertifikat lässt sich über die Zertifikatsprüfung anhand der Registernummer verifizieren.

12. Gültigkeit

Das Zertifikat ist zeitlich unbefristet. Es bescheinigt den Stand des Teams zum Zeitpunkt der Prüfung.

Eine Auffrischung empfehlen wir nach längeren Trainingspausen, bei deutlichen Veränderungen im Verhalten des Hundes oder wenn sich die Lebenssituation des Teams wesentlich ändert.

16. Speicherung von Daten

Für die Prüfung erheben wir Name und Anschrift der Führperson sowie Name, Rasse, Geschlecht und Transpondernummer des Hundes. Gespeichert werden außerdem die Prüfungsdurchgänge mit Datum, Ergebnis und den gegebenen Antworten.

Die Prüfungsunterlagen werden zehn Jahre nach der Prüfung aufbewahrt und anschließend gelöscht. Das Zertifikatsregister mit Registernummer, Datum und Namen bleibt darüber hinaus bestehen, damit ausgestellte Zertifikate überprüfbar bleiben. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.

14. Fassung und Änderungen

Diese Prüfungsordnung liegt in der Fassung 1.0 vom 15. September 2026 vor. Änderungen gelten für künftige Kursdurchläufe; für ein laufendes Verfahren bleibt die Fassung maßgeblich, die bei Kursbeginn galt. Jedes Zertifikat nennt die Fassung, nach der geprüft wurde.

13. Abgrenzung

Der unterHUNDs-Hundeführerschein ist ein freiwilliges Angebot der Hundeschule unterHUNDs. Er ist insbesondere nicht:

  • der Sachkundelehrgang nach § 4 der Hundeverordnung des Saarlandes und kein Ersatz dafür
  • ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis
  • eine Prüfung des VDH, des DVG oder eines anderen Verbandes
  • Voraussetzung für die Haltung eines Hundes im Saarland

Ob einzelne Gemeinden oder Versicherungen den Nachweis berücksichtigen, entscheiden diese selbst. Eine Zusage dazu ist mit dem Zertifikat nicht verbunden. Zum gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgang für Halter gefährlicher Hunde: Sachkundelehrgang nach § 4 HuV SL.

Häufige Fragen zur Prüfung

Muss ich den Hundeführerschein machen?

Nein. Im Saarland ist der Hundeführerschein für Halterinnen und Halter nicht vorgeschrieben. Er ist ein freiwilliger Nachweis über die Alltagstauglichkeit des Mensch-Hund-Teams.

Ersetzt der Hundeführerschein den Sachkundelehrgang nach § 4 HuV SL?

Nein. Der Sachkundelehrgang ist für Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde gesetzlich vorgeschrieben, behördlich anerkannt und deutlich umfangreicher. Der Hundeführerschein ist ein eigenständiges, freiwilliges Angebot und tritt nicht an seine Stelle.

Wann erfahre ich mein Ergebnis?

Das Ergebnis des praktischen Teils wird am Prüfungstag mitgeteilt. Die schriftliche Prüfung wird persönlich ausgewertet; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von zwei Wochen vor.

Was passiert, wenn mein Hund am Prüfungstag nicht mitmacht?

Die Prüfung kann abgebrochen oder verschoben werden. Ein Abbruch zum Schutz des Hundes gilt nicht als Nichtbestehen. Das Team rückt dann in einen späteren Durchlauf.

Darf ich in der Praxisprüfung Leckerli benutzen?

Ja. Futter, Spielzeug, Schleppleine, Kopfhalfter und Maulkorb sind erlaubt, und du darfst deinen Hund loben und motivieren. Erkennbar sein muss aber, dass dein Hund sich an dir orientiert und nicht ausschließlich am Hilfsmittel.

Kann ich die schriftliche Prüfung zu Hause machen?

Nein. Beide Prüfungsteile werden am Prüfungstag vor Ort abgenommen. Das Passwort zum Start der schriftlichen Prüfung wird dort ausgegeben.

Wie oft darf ich wiederholen?

Die schriftliche Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, frühestens eine Woche nach dem letzten Versuch; jeder weitere Versuch kostet 30 €. Für den praktischen Teil wird ein Termin in einem der folgenden Kursdurchläufe vereinbart.

Alles zu Ablauf, Umfang und Kosten steht auf der Seite zum unterHUNDs-Hundeführerschein. Ein ausgestelltes Zertifikat prüfst du über die Zertifikatsprüfung.