6. Auswertung
Die schriftliche Prüfung wird durch die Lernplattform vorbewertet. Diese Vorbewertung ist
nicht das Prüfungsergebnis. Maßgeblich ist die Auswertung durch die
prüfungsberechtigte Person, die jeden Durchgang persönlich durchsieht.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung liegt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem
Prüfungstag vor. Das Ergebnis des praktischen Teils wird am Prüfungstag mitgeteilt.
Im praktischen Teil wird jede Prüfungssituation mit 0 bis 2 Punkten bewertet. Der praktische
Teil ist nicht bestanden, wenn insgesamt weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte
erzielt werden oder wenn in mehr als zwei Aufgabenbereichen weniger als 50 Prozent erreicht
werden. Unabhängig von der Punktzahl ist er nicht bestanden, wenn der Hund Menschen oder
Tiere massiv belästigt oder angreift, minutenlang nicht mehr kontrollierbar ist oder mit dem
Hund nicht sachkundig oder tierschutzwidrig umgegangen wird.
Nach der Prüfung findet ein Auswertungsgespräch statt, in dem die Bewertung erläutert wird.
Auf Wunsch wird es ohne die übrigen Teilnehmenden geführt.
7. Gesamtergebnis
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn
- der theoretische Teil mit mindestens 80 Prozent bestanden wurde und
- der praktische Teil bestanden wurde.
Ein bestandener Teil bleibt bestehen, wenn der andere wiederholt werden muss. Eine bestandene
theoretische Prüfung ist zeitlich unbegrenzt gültig; sie gilt auch, wenn dieselbe Person die
Prüfung später mit einem weiteren Hund ablegt.
8. Nichtbestehen und Wiederholung
Theoretischer Teil: beliebig oft wiederholbar, frühestens eine Woche nach
dem letzten Versuch. Jeder weitere Versuch kostet 30 € und wird gesondert terminiert, da
jede Auswertung persönlich erfolgt.
Praktischer Teil: Die Wiederholung erfolgt an einem Prüfungstag eines der
folgenden Kursdurchläufe. Ob vorher weiteres Training sinnvoll ist, wird im
Auswertungsgespräch besprochen. Zusätzliche Trainingseinheiten werden nach der jeweils
gültigen Preisliste berechnet.
9. Prüfungsabbruch (Tierschutzklausel)
Die prüfungsberechtigte Person bricht die Prüfung ab, wenn
- der Hund erkennbar überfordert oder gesundheitlich beeinträchtigt ist
- die Sicherheit von Menschen oder Tieren nicht gewährleistet ist
- auf den Hund körperlich oder mit Schreckreizen eingewirkt wird
Ein Abbruch zum Schutz des Hundes wird dokumentiert und gilt nicht als Nichtbestehen. Das
Team rückt in einen späteren Durchlauf; zusätzliche Kosten entstehen dafür nicht.
10. Prüfungsberechtigung
Prüfungen nimmt ab, wer von der Hundeschule unterHUNDs dafür benannt ist. Konzept, Inhalte
und Dokumentation gibt die Geschäftsführung vor und trägt dafür die Verantwortung.
Den praktischen Teil nimmt derzeit eine Trainerin ab, die als VDH-Leistungsrichterin für die
Begleithundprüfung tätig ist. Diese Qualifikation betrifft die Person, nicht die Prüfung: Der
unterHUNDs-Hundeführerschein ist keine Prüfung des VDH und wird von diesem nicht anerkannt.
11. Zertifikat
Bei bestandener Prüfung erhält das Team:
- das Zertifikat „unterHUNDs-Hundeführerschein“ mit Namen von Halter und Hund
- eine fortlaufende Registernummer
- Datum der Prüfung und die Fassung dieser Prüfungsordnung
Jedes Zertifikat lässt sich über die
Zertifikatsprüfung anhand der Registernummer verifizieren.