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Assistenzhund ausbilden – im Saarland, nach den Vorgaben der Assistenzhundeverordnung

Ein Assistenzhund verändert nicht nur den Alltag. Er verändert, wie viel Alltag überhaupt möglich ist.
 

Wir begleiten die Selbstausbildung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften nach den Vorgaben der Assistenzhundeverordnung – von der Beratung vor der Anschaffung bis zur Anmeldung bei der Prüfung. Sieben Standorte im Saarland, ein Team aus vierzehn ausgebildeten Trainerinnen und Trainern, und eine Dokumentation, die am Ende genau das hergibt, was für die Prüfungsanmeldung gebraucht wird.
 

Das Erstgespräch dauert 90 Minuten und kostet 89 € – angerechnet, wenn ihr bei uns startet. Und auch dann sagen wir dir ehrlich, wenn wir nicht der richtige Weg für dich sind.

Was du uns erzählst, bleibt bei uns. Du entscheidest, wie viel du über deine Situation sagen möchtest – wir fragen nur, was wir für die Ausbildung tatsächlich brauchen.

Für wen wir ausbilden
 

Wir bilden drei der Assistenzhundearten aus, die die Assistenzhundeverordnung kennt.
 

Mobilitätsassistenzhund

Für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung – etwa nach Querschnittlähmung, bei Multipler Sklerose, Muskelerkrankungen, Cerebralparese oder nach einem Schlaganfall.
 

Dein Hund hebt auf, was heruntergefallen ist, öffnet und hält Türen, zieht Rollator oder Rollstuhl heran, hilft beim An- und Ausziehen, bedient Schalter, trägt eine Packtasche.
 

PSB-Assistenzhund

Für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen – etwa bei posttraumatischer Belastungsstörung, dissoziativen Störungen, schweren Angst- oder Panikstörungen, Autismus oder Zwangsstörungen.
 

Dein Hund gibt Sicherheit, schafft auf Signal Distanz, führt Notfallmaßnahmen aus, unterbricht belastende Zustände durch Berührung oder Tiefendruck und übernimmt Kommunikation, wenn Sprechen gerade nicht geht.
 

Warn- und Anzeige-Assistenzhund

Für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, mit anaphylaktischer Allergie, mit olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder mit Anfallserkrankungen – etwa bei Diabetes mellitus, Epilepsie, Morbus Addison, Narkolepsie oder schweren Allergien mit Anaphylaxierisiko.
 

Hierher gehören die Hunde, die im Alltag oft „Diabetikerwarnhund" oder „Epilepsiehund" genannt werden.

Zu diesen Beispielen: Sie sind Anhaltspunkte, keine Liste zum Abhaken. Ob ein Assistenzhund in Frage kommt, entscheidet nicht die Diagnose, sondern ob er behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen kann. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können völlig unterschiedlichen Bedarf haben – und manchmal ist ein Assistenzhund trotz erheblicher Belastung nicht der richtige Weg. Das schauen wir uns gemeinsam an.

 

Was ein Assistenzhund rechtlich ist
 

Seit 2021 ist der Assistenzhund im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt, seit März 2023 füllt die Assistenzhundeverordnung die Einzelheiten aus. Das Gesetz beschreibt ihn als einen unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs speziell ausgebildeten Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.
 

Auf diesem einen Wort liegt viel Gewicht: erlernte Leistungen. Ein Hund wird nicht dadurch zum Assistenzhund, dass seine Anwesenheit gut tut. Er muss konkrete, trainierte, abrufbare Dinge können.
 

Das ist keine Formalie. Es ist der häufigste Grund, warum Teams die Prüfung nicht bestehen – und der Punkt, an dem wir im Erstgespräch ehrlich sind.

Warum bei uns
 

Wir bilden nach Anlage 4 aus

Jede Ausbildung, die ab dem 1. März 2023 begonnen wurde, muss die Inhalte der Anlage 4 der Assistenzhundeverordnung abdecken. Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsam, die Hilfeleistungen deiner Art, theoretische Sachkunde. Wir arbeiten diese Inhalte systematisch ab – und dokumentieren jeden Schritt.
 

Dein Ausbildungsnachweis entsteht mit

Für die Prüfungsanmeldung brauchst du einen Ausbildungsnachweis nach Anlage 5. Der verlangt für jede Ausbildungsleistung Inhalt, zeitlichen Umfang und Datum – dazu Ergebnis und Begründung beider Eignungsprüfungen.
 

Bei uns wird jede Einheit digital erfasst, sobald sie stattgefunden hat. Am Ende entsteht der Nachweis auf Knopfdruck, statt aus Erinnerungen rekonstruiert zu werden. Du siehst deinen Stand jederzeit selbst.

Ausbildungsnachweis nach Anlage 5 AHundV mit Eignungsprüfungen und Tabelle aller Ausbildungseinheiten

Du bekommst Zugang zum Lernzentrum
 

Sobald deine Eignung feststeht, öffnet sich dein Lernbereich: Module zu Recht, Eignung, Ausbildungsweg, Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsam, der theoretischen Sachkunde und deiner Fachsparte. Dazu Vorlagen zum Ausdrucken und dein eigenes Trainingstagebuch, in das du selbst einträgst.

Die Sachkundemodule sind zugleich der Stoff des theoretischen Prüfungsteils. Du bereitest dich also nicht nebenher vor, sondern von Anfang an.

Lernzentrum Assistenzhundeausbildung mit Modulen zu Recht, Eignung, Sozialverhalten und Prüfung
Lernmodul rechtliche Grundlagen mit Erläuterungen zur Assistenzhundeverordnung

Wir bleiben danach erreichbar
 

Die Verordnung verlangt von Ausbildungsstätten ein Konzept zur langfristigen Nachbetreuung. Für uns heißt das: an die jährliche tierärztliche Untersuchung erinnern, die Fristen zur Verlängerung der Zertifizierung im Blick behalten, und ansprechbar sein, wenn nach zwei Jahren etwas nicht mehr läuft wie gewohnt.
 

Der Weg – acht Schritte
 

1. Beratung. Am besten, bevor der Hund da ist. Wir klären, welche Assistenzhundeart zu deinem Bedarf passt und worauf es bei der Auswahl ankommt.
 

2. Grunderziehung. Gehorsam sowie Sozial- und Umweltverhalten, möglichst ab dem Welpenalter. Sie zählt rechtlich noch nicht als Ausbildung – ist aber die Grundlage für alles Weitere.
 

3. Tierärztliche Untersuchung. Feststellung der gesundheitlichen Eignung, frühestens mit zwölf Monaten. Der Umfang ist erheblich – Röntgen, Labor, orthopädischer und neurologischer Untersuchungsgang.
 

4. Eignungsprüfung. Wir prüfen die generelle Eignung des Hundes und die konkret-individuelle Eignung für dich. Beides wird begründet dokumentiert.

5. Ausbildung. Du trainierst, wir leiten an: Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsam, die Hilfeleistungen deiner Art, theoretische Sachkunde. Beginnt frühestens, wenn der Hund fünfzehn Monate alt ist.
 

6. Schulung der Zusammenarbeit. Mindestens sechzig Zeitstunden über mindestens zwei Monate. Hier wird aus Mensch und Hund ein Team.
 

7. Prüfung. Bei einem akkreditierten Prüfer, als Einzelprüfung in der Regel an deinem Wohnort. Der Hund muss mindestens einundzwanzig Monate alt sein.
 

8. Zertifizierung. Bei bestandener Prüfung: Zertifikat und Abzeichen vom Prüfer, Ausweis von der zuständigen Landesbehörde.

 

Die tierärztliche Untersuchung
 

Sie ist der Punkt, an dem die meisten unterschätzen, was auf sie zukommt – und der Punkt, an dem sich früh entscheidet, ob der Weg überhaupt gangbar ist.
 

Anlage 1 der Assistenzhundeverordnung gibt vor, was untersucht wird:
 

  • Signalement und Anamnese einschließlich Impfstatus

  • vollständige klinische Untersuchung mit Ernährungszustand, Zähnen, Haut, Fell und Krallen

  • Kotuntersuchung einschließlich Giardien

  • Blutbild und blutchemisches Profil – Organwerte, bei manchen Rassen zusätzlich rassespezifische Untersuchungen

  • orthopädischer und neurologischer Untersuchungsgang, einschließlich Augen und Ohren

  • Röntgen von Hüfte, Ellenbogen und Lendenwirbelsäule

  • Verhalten bei der Untersuchung

  • Qualzuchtmerkmale nach § 10 Tierschutz-Hundeverordnung
     

Bei Hunden aus dem Ausland kommen Untersuchungen auf vektorübertragene Infektionen hinzu.
 

Der Punkt, an dem es oft schiefgeht
 

Die Röntgenbilder müssen nach einem anerkannten Schema ausgewertet werden – HD, ED und Patella werden in Graden angegeben, etwa Hüfte A1 oder B1. Nicht jede Praxis wertet so aus. Anlage 1 sagt dazu ausdrücklich: Erfüllt die untersuchende Tierärztin für eine Untersuchung nicht den fachtierärztlichen Standard, muss eine andere geeignete Person sie durchführen.
 

Praktisch heißt das: Klärt vorher, wer die Bilder befundet. Ein Röntgen ohne verwertbare Einordnung ist Geld für nichts – und muss wiederholt werden, mit erneuter Narkose oder Sedierung.
 

Die Schwellen sind niedrig. Anlage 2 schließt die Eignung aus ab HD-Grad D1 und ab ED-Grad 1, ebenso bei Patellaluxation ab Grad 3. Das ist der häufigste Grund, warum ein Hund nicht in Frage kommt.
 

Deshalb unser Rat: früh röntgen. Im ungünstigen Fall kostet das die Untersuchung – nicht zwei Jahre Training.

 

Wir begleiten die Selbstausbildung
 

Die Assistenzhundeverordnung kennt zwei Wege: die Fremdausbildung, bei der eine Ausbildungsstätte den Hund ausbildet und ihn später an den Menschen übergibt – und die Selbstausbildung, bei der der Mensch seinen Hund selbst ausbildet, angeleitet von einer Ausbildungsstätte. Beide sind gleichwertig und führen zur selben Prüfung.
 

Wir begleiten die Selbstausbildung. Das ist eine bewusste Entscheidung, keine Einschränkung.
 

Bei der Fremdausbildung wächst der Hund in eine Bindung hinein, die später gewechselt werden muss. Das funktioniert, kostet aber Zeit und ist für manche Hunde eine echte Belastung. Bei der Selbstausbildung entsteht die Bindung von Anfang an dort, wo sie später gebraucht wird – und du lernst nicht nur, was dein Hund kann, sondern warum er es tut.
 

Genau das verlangt die Verordnung übrigens auch von dir: Drei der sechs Kriterien für das Ausbildungsziel betreffen nicht den Hund, sondern dich. Ob du ihn kontrollieren kannst, ob du seine Stresszeichen erkennst und angemessen reagierst, ob du ihn außerhalb der Arbeit artgemäß versorgen und beschäftigen kannst.
 

Selbstausbildung heißt nicht: allein. Wir leiten an, schulen die Zusammenarbeit, prüfen die Eignung, führen den Ausbildungsnachweis und bereiten euch auf die Prüfung vor. Was du beisteuerst, ist das tägliche Training – und die Dokumentation dessen, was du übst.
 

Was das für dich heißt, besprechen wir im Erstgespräch. Wenn absehbar ist, dass die Zeit oder die körperlichen Möglichkeiten für tägliches Training nicht reichen, sagen wir das offen und nennen dir Ausbildungsstätten, die Fremdausbildung anbieten.
 

Was du mitbringen musst

Den Nachweis der konkret-individuellen Eignung

Du musst belegen, dass du die Voraussetzungen des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllst und dass ein Assistenzhund dir die Teilhabe ermöglichen, erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen kann. Möglich ist das über einen Schwerbehindertenausweis, einen Bescheid über den Grad der Behinderung, eine Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers oder eine fachärztliche Bescheinigung.
 

Einen Mindest-Grad der Behinderung gibt es nicht. Die Vorstellung, es brauche mindestens fünfzig Prozent, stammt aus dem österreichischen Recht und gilt in Deutschland nicht.

Eine Haftpflichtversicherung

Ohne Selbstbeteiligung oder mit höchstens fünfhundert Euro, Mindestdeckung eine Million Euro. Prüf deine bestehende Police früh – viele Standardtarife erfüllen das nicht, und es ist der einzige Punkt, der ganz ohne Hund funktioniert.
 

Einen geeigneten Hund – oder noch keinen

Wenn du noch keinen Hund hast, ist das eher ein Vorteil als ein Problem. Die Verordnung sieht die Beratung ausdrücklich schon vor der Anschaffung vor. Das ist der Punkt, an dem sich am meisten entscheidet – und die günstigste Beratung, die du je bekommen wirst.
 

Wenn du bereits einen Hund hast, schauen wir ihn uns an. Manchmal ist die Antwort erfreulich, manchmal nicht. Wir sagen es früh und begründen es.

 

Zeit und Kosten
 

Rechne mit zwei Jahren, eher mehr

Das ist keine Vorsicht, das ist Arithmetik. Die Ausbildung darf frühestens beginnen, wenn der Hund fünfzehn Monate alt ist – zur Prüfung muss er mindestens einundzwanzig Monate alt sein. Sechs Monate sind also das absolute Minimum zwischen Ausbildungsbeginn und frühestmöglichem Prüfungstermin. In der Praxis reicht das selten: In diese Zeit müssten der gesamte Aufbau der Hilfeleistungen, die neunzehn Prüfungsbereiche zum Sozial- und Umweltverhalten und mindestens sechzig Zeitstunden Schulung der Zusammenarbeit passen.
 

Dazu kommt die Zeit davor. Bevor die Ausbildung im Sinne der Verordnung beginnt, steht die Grunderziehung – Gehorsam sowie Sozial- und Umweltverhalten, möglichst ab dem Welpenalter. Sie zählt formal nicht zur Ausbildung, ist aber die Grundlage, auf der alles Weitere aufbaut.
 

Wer dir eine Ausbildung in sechs Monaten verspricht, rechnet gegen die Verordnung.
 

Was es kostet

Wir schreiben hier Zahlen hin. „Auf Anfrage" hilft niemandem, der planen muss.
 

Erstgespräch: 89 € für 90 Minuten. Wir klären den rechtlichen Rahmen, welche Assistenzhundeart zu deinem Bedarf passt, welche Nachweise du brauchst, wie ein realistischer Zeitplan aussieht – und, wenn du deinen Hund mitbringst, wie wir ihn auf den ersten Blick einschätzen. Entscheidest du dich für die Ausbildung bei uns, rechnen wir den Betrag auf die Ausbildungsbegleitung an.

Ausbildungsbegleitung: 590 €, einmalig bei Aufnahme. Darin enthalten ist alles, was neben dem Training läuft:
 

  • die beiden Eignungsprüfungen mit dokumentiertem Ergebnis und Begründung

  • der Ausbildungsnachweis nach Anlage 5, digital geführt über die gesamte Ausbildung

  • dein Zugang zum Lernzentrum mit allen Lernmodulen – darunter der komplette Stoff des theoretischen Prüfungsteils

  • dein eigenes Trainingstagebuch, in das du selbst einträgst

  • bei Warn- und Anzeige-Assistenzhunden zusätzlich das Anzeige-Trainingstagebuch mit Auswertung

  • Vorlagen und Checklisten zum Ausdrucken

  • Überwachung aller Fristen, von der tierärztlichen Untersuchung bis zur Verlängerung der Zertifizierung

  • Erstellung der Unterlagen für die Prüfungsanmeldung

  • Nachbetreuung nach der Zertifizierung
     

Das ist kein Zusatzpaket, sondern die Grundlage unserer Arbeit. § 12 Absatz 3 AHundV verpflichtet uns zur Dokumentation nach Anlage 5 – für jede Ausbildungsleistung mit Inhalt, zeitlichem Umfang und Datum, über zwei Jahre hinweg. Bei uns entsteht dieser Nachweis mit, statt am Ende aus Erinnerungen rekonstruiert zu werden. Du siehst deinen Stand jederzeit selbst.

Trainingstagebuch für die Assistenzhundeausbildung mit Eingabe von Datum, Dauer, Ort und Inhalt

Trainingsstunden: 69 € pro Stunde. Als Fünferkarte 329 €, als Zehnerkarte 620 €.

Beratung vor der Anschaffung: 59 € pro Stunde. Wenn du noch keinen Hund hast, ist das die sinnvollste Stunde, die du investieren kannst.
 

Was ihr sparen könnt

Die Schulung der Zusammenarbeit muss über mindestens sechzig Zeitstunden laufen. Ein Teil davon lässt sich über unsere Gruppenformate abdecken – und die kosten deutlich weniger als eine Einzelstunde.

Alltagstraining, Social Walk, Mantrailing oder Dogility bringen genau das, was Anlage 6 in neunzehn Aufgaben abfragt: andere Hunde, andere Menschen, wechselnde Umgebungen, Ablenkung. Vier Stunden Social Walk kosten 50 €, vier Stunden Alltagstraining 64 €.

Das ist ein Vorteil, den eine reine Assistenzhundeschule nicht bieten kann – dort gibt es diese Gruppen nicht.
 

Realistische Gesamtsumme

Über zwei Jahre landen die meisten Teams bei 2.500 bis 3.500 € für die Begleitung durch uns. Wie viel genau, hängt von der Fachsparte ab, von deinem Vorwissen und davon, wie viel über Gruppen läuft.
 

Nicht enthalten und trotzdem einzuplanen: die tierärztliche Untersuchung nach Anlage 1 – sie ist erheblich umfangreicher als ein normaler Gesundheitscheck, mit Röntgen, Labor sowie orthopädischem und neurologischem Untersuchungsgang – und die Gebühr des Prüfers.

Wenn das Geld nicht reicht

Sprich uns an. Ratenzahlung ist möglich.

Und es gibt Wege, die viele nicht kennen: Das Persönliche Budget nach SGB IX wird zunehmend für Assistenzhundeausbildungen genutzt. Die Agentur für Arbeit kann sich beteiligen, wenn der Assistenzhund für die berufliche Teilhabe nötig ist. Das Sozialamt kann im Einzelfall übernehmen. Dazu kommen Stiftungen.

Beraten lassen kannst du dich kostenlos und unabhängig bei der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Für unsere Angebote geben wir dir eine aufgeschlüsselte Aufstellung, mit der du bei Anträgen arbeiten kannst.
 

Eine Einschränkung gehört dazu: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Assistenzhunde nicht – mit Ausnahme des Blindenführhundes.


 

Was wir nicht versprechen
 

Wir halten diesen Abschnitt bewusst auf der Seite. Er sagt mehr über eine Ausbildungsstätte aus als jedes Versprechen.
 

Wir sind keine „staatlich zugelassene Ausbildungsstätte". Das kann derzeit niemand in Deutschland sein: Es gibt aktuell keine akkreditierte fachliche Stelle, die eine solche Zulassung erteilen könnte. Nicht zertifizierte Ausbildungsstätten dürfen bis auf Weiteres weiter ausbilden. Wer mit einer Zulassung wirbt, beschreibt eine Rechtsposition, die es nicht gibt.
 

Wir stellen kein eigenes Zertifikat aus. Zertifiziert wird ausschließlich durch einen akkreditierten Prüfer. Alles andere wäre ein Hausdokument mit einem Namen, der ihm nicht zusteht.

Wir nennen keine Trefferquoten. Bei Warn- und Anzeigeleistungen ist je nach Erkrankung unterschiedlich gut untersucht, wie zuverlässig Hunde reagieren und ob es sich um Vorhersage oder um Reaktion auf bereits Eingetretenes handelt. Wer dir eine Prozentzahl nennt, sollte sagen können, woher sie stammt.
 

Stattdessen dokumentieren wir, was tatsächlich passiert – Treffer, Fehlanzeigen und Ereignisse, die dein Hund nicht angezeigt hat. Nur so lässt sich beurteilen, worauf du dich verlassen kannst.

Anzeige-Trainingstagebuch nach Anlage 6 AHundV mit Auswertung richtiger und falscher Anzeigen

Ein Assistenzhund ersetzt keine medizinische Überwachung und keine Behandlung. Er ist eine zusätzliche Sicherheitsebene. Messgeräte, Notfallmedikamente, ärztliche Betreuung und Therapie bleiben.
 

Wir garantieren keine bestandene Prüfung. Wir garantieren, dass wir früh sagen, wenn wir Zweifel haben – auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.

Erstgespräch vereinbaren
 

Ruf uns an oder schreib uns. Im Erstgespräch klären wir, welche Assistenzhundeart zu deinem Bedarf passt, ob dein Hund in Frage kommt oder worauf du bei der Auswahl achten solltest, und wie ein realistischer Zeitplan für euch aussieht.


Telefon: 06861 / 9086823 oder 0171 / 6135132 Montag bis Freitag, 10:00 bis 14:00 Uhr

 

 

 

 

 

Wir nehmen uns Zeit für jedes Team
 

Eine Assistenzhundeausbildung ist keine Kursbuchung. Wir begleiten euch über etwa zwei Jahre – mit Einzelterminen, laufender Dokumentation, Prüfungsvorbereitung und danach mit der Nachbetreuung über die gesamte Arbeitszeit deines Hundes.
 

Damit das für jeden gilt, der bei uns anfängt, nehmen wir nur so viele Teams auf, wie wir tatsächlich in dieser Tiefe begleiten können. Das heißt manchmal, dass du auf einen Platz wartest – und es heißt immer, dass du dann einen bekommst, der diesen Namen verdient.

Wenn gerade alle Plätze belegt sind

Dann nehmen wir dich in die Warteliste auf und melden uns mit einer belastbaren Einschätzung, wann es losgehen kann. Keine vage Vertröstung, sondern ein Termin, mit dem du planen kannst.
 

Warten kostet dich meistens nichts

Das klingt nach einer Floskel, ist aber Arithmetik. Die Ausbildung darf ohnehin erst beginnen, wenn dein Hund fünfzehn Monate alt ist. Wer heute einen Welpen oder Junghund hat, wartet also auf ein Datum, das ohnehin feststeht.

Und die Zeit davor ist nicht leer:
 

  • Grunderziehung. Gehorsam sowie Sozial- und Umweltverhalten gehören vor die eigentliche Ausbildung – dafür sind unsere regulären Kurse offen, unabhängig von der Warteliste.

  • Die tierärztliche Untersuchung planen. Sie ist ab zwölf Monaten möglich und aufwendig. Wer sie früh angeht, weiß rechtzeitig, ob der Weg überhaupt gangbar ist.

  • Die Haftpflicht prüfen. Selbstbeteiligung höchstens 500 €, Deckung mindestens 1 Million. Der einzige Punkt, der ganz ohne Hund funktioniert.

  • Beratung vor der Anschaffung, wenn du noch keinen Hund hast. Sie ist von der Warteliste unabhängig – und die Stunde, in der sich am meisten entscheidet.
     

Melde dich früh

Auch wenn dein Hund noch ein Welpe ist. Auch wenn noch gar keiner da ist. Je eher wir voneinander wissen, desto besser lässt sich der Start planen – und desto weniger Fehler passieren in der Zeit davor.

Stand: August 2026. Die Rechtslage zu Assistenzhunden ist in Bewegung – ein Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Wir halten diese Seite aktuell.

Häufige Fragen
 

Muss mein Hund frei laufen dürfen? Ja. Freilauf mit Rückruf ist Prüfungsbestandteil, und im Freilauf bekommt der Hund ausdrücklich Gelegenheit zum Kontakt mit Artgenossen. Ein Assistenzhund, der nie Hund sein darf, ist kein tierschutzgerecht gehaltener Hund.
 

Darf ich mit dem Assistenzhund überall hin? Das Zutrittsrecht aus dem Behindertengleichstellungsgesetz ist weit, aber nicht grenzenlos. Es gilt für Bereiche, die typischerweise für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind – nicht dort, wo auch andere nicht hindürfen, und nicht, wo der Zutritt eine unverhältnismäßige Belastung wäre. Und es hebt allgemeine Halterpflichten wie kommunale Leinenpflichten nicht auf.
 

Muss ich meine Diagnose offenlegen? Für das Zutrittsrecht nicht. Es genügt das Abzeichen am Hund oder der Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich.
 

Was, wenn mein Hund nicht geeignet ist? Dann sagen wir es dir, begründen es und besprechen, was daraus folgt. Es bedeutet nicht, dass dein Hund ein schlechter Hund ist, und es bedeutet nicht, dass du ihn abgeben musst. Manchmal ist auch eine Teileignung möglich – ein Hund, der für körperlich fordernde Mobilitätsaufgaben nicht in Frage kommt, kann für eine andere Art durchaus geeignet sein.
 

Was kostet mich das Erstgespräch? 89 € für 90 Minuten. Entscheidest du dich danach für die Ausbildung bei uns, rechnen wir den Betrag auf die Ausbildungsbegleitung an. Wenn wir dir im Gespräch abraten, hast du eine belastbare Einschätzung – und dir womöglich zwei Jahre und einiges an Geld erspart.

Wie lange dauert die Zertifizierung? Sie gilt, bis der Hund zehn Jahre alt ist. Danach sind zwei Verlängerungen um jeweils bis zu zwölf Monate möglich, jeweils mit tierärztlichem Attest über den Fortbestand der gesundheitlichen Eignung.
 

Kann ich mit einem Hund aus dem Tierschutz starten? Grundsätzlich ja. Bei Hunden aus dem Ausland kommen allerdings zusätzliche Untersuchungen auf vektorübertragene Infektionen hinzu, und kupierte Ohren oder Ruten schließen die Eignung aus. Das gehört ins Erstgespräch, bevor eine Entscheidung fällt.

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