Für wen?
Für Menschen, die professionell Hundetraining und verhaltensorientierte Beratung anbieten möchten – mit Struktur, Standards und echter Begleitung.
unterHUNDs Akademie · Bayern
Eine klare, tierschutzkonforme Hundetrainerausbildung mit Fokus auf verhaltensorientierte Verhaltenstherapie – strukturiert über 12 Monate, mit praxisnaher Begleitung und transparenter Vorbereitung auf die Anforderungen rund um § 11 TierSchG.
Hinweis: „Hundeverhaltenstherapie“ bedeutet bei uns die Arbeit an Verhalten, etwa Angst, Aggression sowie Stress- und Konfliktverhalten, im Rahmen von Training und Verhaltensberatung. Medizinische Diagnostik und Heilkunde liegen ausschließlich bei Tierärztinnen und Tierärzten.
Auf einen Blick
Für Menschen, die professionell Hundetraining und verhaltensorientierte Beratung anbieten möchten – mit Struktur, Standards und echter Begleitung.
Für Teilnehmende in Bayern planen wir Praxisphasen frühzeitig. Je nach Situation können Anreisen gebündelt organisiert werden – Blockpraxis nach Abstimmung.
Curriculum, Prüfungsordnung und FAQ sind öffentlich einsehbar – damit du vorab genau weißt, was dich erwartet.
Wenn du beruflich oder familiär stark eingebunden bist oder einzelne Phasen zeitlich nicht schaffst, kann die Ausbildung kostenfrei auf bis zu 24 Monate verlängert werden – nach individueller Absprache.
Inhalte der Ausbildung
Neben fachlichen und rechtlichen Grundlagen bereitet die Ausbildung gezielt auf die berufliche Realität als Hundetrainerin oder Hundetrainer vor. Dazu gehören auch unternehmerische Aspekte wie Struktur, Verantwortung und Organisation einer Hundeschule – ein Bereich, der in vielen klassischen Ausbildungsformaten kaum berücksichtigt wird.
Wer eine ganze Woche kommt, nimmt an allen Gruppenstunden dieser Woche teil und, wenn es zur Situation passt, auch an Einzeltrainings. Voraussetzung sind ein Auto und zeitliche Beweglichkeit – die Termine liegen über den Tag und über mehrere Standorte verteilt. Fällt Blockunterricht auf ein Wochenende, reicht die Anreise für das Wochenende.
Dein eigener Hund darf mit, sofern er sozialisiert und mit anderen Hunden verträglich ist. In den Gruppenstunden arbeiten mehrere Mensch-Hund-Teams gleichzeitig.
Untergebracht sind auswärtige Teilnehmende meist in Ferienwohnungen im Landkreis Merzig-Wadern; viele verbinden die Woche mit Urlaub.
Aus Bayern ist die Anreise weit. Teilnehmende von dort kommen deshalb für ganze Wochen und erledigen den Praxisteil gebündelt.
Termine werden in der Regel 2 bis 3 Monate im Voraus abgestimmt. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten in der Region.
Der Praxisumfang ist für alle gleich, nur die Verteilung unterscheidet sich. Wer weiter weg wohnt, absolviert die Praxis in gebündelten Blockterminen im Landkreis Merzig-Wadern statt wöchentlich.
Mindestens 646 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten: 546 bis 629 UE Theorie und mindestens 100 UE Praxis, empfohlen über 200. Die Herleitung steht im Curriculum.
Hinter der Theorie steht eine ausgearbeitete Fachbibliothek: 105 Fachartikel, 989 Freitextfragen mit ausführlicher Auswertung, 1.725 Übungsfragen und 771 Quellenangaben, davon 698 mit DOI. Zusammen mit den öffentlichen Fachartikeln sind das rund 2.500 Seiten Fachtext.
Und ein Abschnitt, den sonst niemand schreibt: Am Ende jedes Artikels steht, was bewusst unbelegt bleibt – welche verbreiteten Regeln Konvention sind und keine belegte Evidenz.
Kompletter Einblick in den Lernbereich – mit Screenshots und echten Textauszügen
Die Abschlussprüfung wird von einer unabhängigen Prüferin mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz abgenommen, die nicht zum Ausbildungsteam gehört. Die tatsächlich geleisteten Praxisstunden werden im Zertifikat einzeln ausgewiesen.
Aus Bayern wird die Praxis in der Regel gebündelt geplant. Je nach Ausgangsort unterscheidet sich die Anreise erheblich: Aus Franken ist Merzig deutlich schneller erreichbar als aus München oder dem Südosten. Einzelne Praxistage sind deshalb meist nicht sinnvoll – zusammenhängende Blöcke schon.
Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG erteilt nicht die Ausbildungsstätte, sondern die Behörde. Unsere Ausbildung ersetzt sie also nicht – sie liefert dir das, was im Verfahren verlangt wird: Fachwissen, dokumentierte Praxis, bestandene Prüfungen und Unterlagen, die du einreichen kannst.
In Bayern stellst du den Antrag bei der zuständigen Veterinärbehörde – in der Regel beim Veterinäramt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Welche Unterlagen dort verlangt werden und wie das Fachgespräch abläuft, entscheidet die Behörde selbst.
Verbindlich ist immer die Auskunft der Behörde vor Ort. Wir kennen die Praxis im Saarland aus eigener Erfahrung – wie andere Ämter prüfen, sagen wir nicht voraus.
§ 11 TierSchG in Bayern
In Bayern liegt die Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden – also beim Landratsamt beziehungsweise bei der kreisfreien Stadt. Welche Behörde örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Tätigkeit beziehungsweise dem Betriebssitz. Wohnort und geplanter Betriebssitz können auseinanderfallen, und bei mobilen Angeboten oder mehreren Trainingsorten ist die Zuordnung nicht immer offensichtlich – frag in dem Fall früh nach, welche Behörde sich zuständig sieht.
Nach § 11 TierSchG muss die verantwortliche Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen. Das bayerische Verwaltungsportal beschreibt diesen Weg für Fälle, in denen kein einschlägiger Ausbildungsabschluss vorliegt. Bayerische Landratsämter zählen in ihren Merkblättern auf, wer alles unter die Erlaubnispflicht fällt – neben klassischen Hundeschulen etwa Verhaltenstherapeuten, Anbieter von Welpen-Spielstunden mit Anleitung der Halter und die Ausbildung von Assistenzhunden.
Eine landeseinheitliche Prüfung für Hundetrainer, die überall gleich abläuft, ist uns für Bayern nicht bekannt. Frag deshalb früh bei deiner Kreisverwaltungsbehörde nach, welche Nachweise sie sehen möchte – das erspart Umwege.
Die Erlaubnis erteilt die Behörde, nicht die Ausbildungsstätte. Niemand kann dir zusichern, dass ein bestimmter Abschluss anerkannt wird – wer das tut, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
Was wir liefern, sind die Unterlagen, die im Verfahren üblicherweise verlangt werden:
Ob das im Einzelfall ausreicht oder ob zusätzlich ein Fachgespräch verlangt wird, entscheidet die Behörde nach eigener Prüfung.
Stand September 2026, ohne Gewähr. Das Verfahren liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten und wird unterschiedlich gehandhabt. Verbindlich ist allein die Auskunft der für deinen Betriebssitz zuständigen Behörde.
Aus Bayern gefragt
Bei der Kreisverwaltungsbehörde, in deren Gebiet dein Betriebssitz liegt: Landratsamt oder kreisfreie Stadt.
Ja, das ist möglich. Das Tierschutzgesetz gibt den Rahmen vor, die Ausführung liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden. Welche Nachweise im Einzelnen erwartet werden und ob ein Fachgespräch verlangt wird, kann deshalb von Landkreis zu Landkreis verschieden sein.
Das solltest du mit beiden Behörden klären, bevor du umziehst. Die Erlaubnis ist an die Tätigkeit und die Person gebunden, die örtliche Zuständigkeit ändert sich aber. Eine pauschale Antwort wäre hier unseriös.
Für die örtliche Zuständigkeit ist grundsätzlich der Ort der Tätigkeit beziehungsweise der Betriebssitz maßgeblich. Bei einer mobilen Hundeschule ist es die Kreisverwaltung, in deren Gebiet du das Gewerbe anmeldest. Liegen Wohnort und geplanter Betriebssitz auseinander, frag im Zweifel bei beiden Ämtern nach.
Nach unserer Kenntnis nicht. Das Tierschutzgesetz regelt, dass die Sachkunde vorliegen muss und auf Verlangen in einem Fachgespräch nachzuweisen ist – wie das im Einzelnen abläuft, entscheidet die zuständige Behörde.
Das Gesetz verlangt keine bestimmte Ausbildung, sondern Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Behörde würdigt, was du vorlegst: Ausbildung, Prüfungen, praktische Erfahrung. Deshalb ist es sinnvoll, all das dokumentiert zu haben.
Nein. Den Antrag stellst du selbst bei deiner Behörde. Wir können dir die Unterlagen liefern, die du beilegst – mehr nicht, und mehr sollte dir auch niemand versprechen.
Die Erlaubnis nach § 11 wird der verantwortlichen Person für die Tätigkeit erteilt – in einer Hundeschule also dem Betrieb beziehungsweise der dafür benannten Person. Einzelne Veterinärämter stellen in ihren Merkblättern klar, dass Beschäftigte keine eigene Erlaubnis benötigen, der Betrieb aber für die Sachkunde seiner Trainer einzustehen hat. Ob das für deine Konstellation gilt, klärst du am besten vorab mit der zuständigen Behörde – Anstellung, freie Mitarbeit und eigene Hundeschule werden unterschiedlich beurteilt.
Alle Details zur Ausbildung
Die vollständigen Inhalte, Regeln und Antworten findest du hier:
Module, Inhalte und Ablauf – vollständig und transparent.
Prüfungsaufbau, Bewertung und Standards.
Über 30 häufige Fragen – kurz, ehrlich, verständlich.
Ausbildung aus anderen Bundesländern
Diese Ausbildung ist keine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Sie dient der fachlichen Qualifizierung für die Tätigkeit als Hundetrainerin oder Hundetrainer und der verhaltensorientierten Verhaltensberatung im nicht-medizinischen Sinn. Sie ersetzt keine behördliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG, bereitet jedoch gezielt auf die behördlichen Sachkundeanforderungen vor.