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unterHUNDs – Hundeschule und Verhaltenstherapie im Saarland Initiative für gewaltfreies Hundetraining

unterHUNDs Akademie · Niedersachsen

Hundetrainerausbildung mit Verhaltenstherapie in Niedersachsen

Eine klare, tierschutzkonforme Hundetrainerausbildung mit Fokus auf verhaltensorientierte Verhaltenstherapie – strukturiert über 12 Monate, mit praxisnaher Begleitung und transparenter Vorbereitung auf die Anforderungen rund um § 11 TierSchG.

Hinweis: „Hundeverhaltenstherapie“ bedeutet bei uns die Arbeit an Verhalten, etwa Angst, Aggression sowie Stress- und Konfliktverhalten, im Rahmen von Training und Verhaltensberatung. Medizinische Diagnostik und Heilkunde liegen ausschließlich bei Tierärztinnen und Tierärzten.

Auf einen Blick

Für wen?

Für Menschen, die professionell Hundetraining und verhaltensorientierte Beratung anbieten möchten – mit Struktur, Standards und echter Begleitung.

Niedersachsen und Praxisplanung

Für Teilnehmende in Niedersachsen planen wir Praxisphasen frühzeitig. Je nach Situation können Anreisen gebündelt organisiert werden – Blockpraxis nach Abstimmung.

Zeitliche Flexibilität

Wenn du beruflich oder familiär stark eingebunden bist oder einzelne Phasen zeitlich nicht schaffst, kann die Ausbildung kostenfrei auf bis zu 24 Monate verlängert werden – nach individueller Absprache.

Inhalte der Ausbildung

Verhalten verstehen

  • Ethologie und Rasseunterschiede – Genetik und Umwelt
  • Ausdrucksverhalten und Kommunikation – Stress erkennen
  • Stressmanagement und Angstverhalten – Neurobiologie

Training professionell aufbauen

  • Lernverhalten und Trainingsmethodik – Markertraining
  • Trainingsplanung und Didaktik – Kurse und Coaching
  • Selbstständigkeit und Berufspraxis – Gründung und Struktur

Verantwortung und Sicherheit

  • Verhaltensprobleme und Verhaltenstherapie – Fallarbeit
  • Veterinärmedizinische Grundlagen – Weiterverweisung
  • Tierschutzrecht und Ethik – Grenzen des Trainings

Neben fachlichen und rechtlichen Grundlagen bereitet die Ausbildung gezielt auf die berufliche Realität als Hundetrainerin oder Hundetrainer vor. Dazu gehören auch unternehmerische Aspekte wie Struktur, Verantwortung und Organisation einer Hundeschule – ein Bereich, der in vielen klassischen Ausbildungsformaten kaum berücksichtigt wird.

Unser Versprechen

  • Praxis, wenn sie gebraucht wird – nicht wenn sie schon da ist
  • Theorie mit Relevanz – nicht nur für die Prüfung
  • Verhaltenstherapie gehört dazu – nicht obendrauf
  • echte Begleitung statt Alleingang

So läuft der Praxisteil ab

Wer eine ganze Woche kommt, nimmt an allen Gruppenstunden dieser Woche teil und, wenn es zur Situation passt, auch an Einzeltrainings. Voraussetzung sind ein Auto und zeitliche Beweglichkeit – die Termine liegen über den Tag und über mehrere Standorte verteilt. Fällt Blockunterricht auf ein Wochenende, reicht die Anreise für das Wochenende.

Dein eigener Hund darf mit, sofern er sozialisiert und mit anderen Hunden verträglich ist. In den Gruppenstunden arbeiten mehrere Mensch-Hund-Teams gleichzeitig.

Untergebracht sind auswärtige Teilnehmende meist in Ferienwohnungen im Landkreis Merzig-Wadern; viele verbinden die Woche mit Urlaub.

Was das in Niedersachsen bedeutet

Aus Niedersachsen ist die Anreise weit. Teilnehmende von dort kommen deshalb für ganze Wochen und erledigen den Praxisteil gebündelt.

Termine werden in der Regel 2 bis 3 Monate im Voraus abgestimmt. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten in der Region.

Der Praxisumfang ist für alle gleich, nur die Verteilung unterscheidet sich. Wer weiter weg wohnt, absolviert die Praxis in gebündelten Blockterminen im Landkreis Merzig-Wadern statt wöchentlich.

Umfang der Ausbildung

Mindestens 646 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten: 546 bis 629 UE Theorie und mindestens 100 UE Praxis, empfohlen über 200. Die Herleitung steht im Curriculum.

Hinter der Theorie steht eine ausgearbeitete Fachbibliothek: 105 Fachartikel, 989 Freitextfragen mit ausführlicher Auswertung, 1.725 Übungsfragen und 771 Quellenangaben, davon 698 mit DOI. Zusammen mit den öffentlichen Fachartikeln sind das rund 2.500 Seiten Fachtext.

Und ein Abschnitt, den sonst niemand schreibt: Am Ende jedes Artikels steht, was bewusst unbelegt bleibt – welche verbreiteten Regeln Konvention sind und keine belegte Evidenz.

Kompletter Einblick in den Lernbereich – mit Screenshots und echten Textauszügen

Abschluss und Nachweis

Die Abschlussprüfung wird von einer unabhängigen Prüferin mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz abgenommen, die nicht zum Ausbildungsteam gehört. Die tatsächlich geleisteten Praxisstunden werden im Zertifikat einzeln ausgewiesen.

Informationen für Veterinärämter

Anreise und Planung aus Niedersachsen

Niedersachsen ist weit gestreckt: Aus dem Süden – Göttingen, Northeim – ist die Anreise deutlich kürzer als von der Küste oder aus dem Emsland. In beiden Fällen planen Teilnehmende die Praxis als zusammenhängende Aufenthalte, nicht als einzelne Tage.

Was die Ausbildung für deinen § 11-Antrag bringt

Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG erteilt nicht die Ausbildungsstätte, sondern die Behörde. Unsere Ausbildung ersetzt sie also nicht – sie liefert dir das, was im Verfahren verlangt wird: Fachwissen, dokumentierte Praxis, bestandene Prüfungen und Unterlagen, die du einreichen kannst.

In Niedersachsen stellst du den Antrag bei der zuständigen Veterinärbehörde – in der Regel beim Veterinäramt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Welche Unterlagen dort verlangt werden und wie das Fachgespräch abläuft, entscheidet die Behörde selbst.

Verbindlich ist immer die Auskunft der Behörde vor Ort. Wir kennen die Praxis im Saarland aus eigener Erfahrung – wie andere Ämter prüfen, sagen wir nicht voraus.

§ 11 TierSchG in Niedersachsen

Von der Ausbildung zur Erlaubnis

Wer zuständig ist

In Niedersachsen erteilen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Erlaubnis. Welche Behörde örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Tätigkeit beziehungsweise dem Betriebssitz. Bei mobilen Angeboten oder mehreren Trainingsorten lohnt eine frühe Nachfrage, welche Behörde sich zuständig sieht.

Wie die Sachkunde geprüft wird

Einzelne niedersächsische Landkreise nennen in ihren Merkblättern Zertifizierungen als Weg zum Nachweis – etwa über eine Tierärztekammer – und führen andernfalls ein Fachgespräch. Andere Kreise handhaben es anders. Ein landesweit einheitliches Verfahren gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Die Landesregierung hat auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz den Behörden als Hilfestellung dient und dass eine tierärztliche Approbation allein für den Nachweis nicht ausreicht.

Erkundige dich deshalb vor der Anmeldung bei deinem Veterinäramt, welche Nachweise dort erwartet werden. Manche Ämter stellen Antragsformulare und Merkblätter bereit.

Was die Ausbildung dazu beiträgt

Die Erlaubnis erteilt die Behörde, nicht die Ausbildungsstätte. Niemand kann dir zusichern, dass ein bestimmter Abschluss anerkannt wird – wer das tut, verspricht etwas, das er nicht halten kann.

Was wir liefern, sind die Unterlagen, die im Verfahren üblicherweise verlangt werden:

  • Fachwissen über zwölf Ausbildungsblöcke, mit Prüfungen belegt
  • dokumentierte Praxis mit realen Mensch-Hund-Teams
  • ein Curriculum, das die Behörde einsehen kann
  • eine Prüfungsordnung, aus der hervorgeht, wie bewertet wird

Ob das im Einzelfall ausreicht oder ob zusätzlich ein Fachgespräch verlangt wird, entscheidet die Behörde nach eigener Prüfung.

Stand September 2026, ohne Gewähr. Das Verfahren liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten und wird unterschiedlich gehandhabt. Verbindlich ist allein die Auskunft der für deinen Betriebssitz zuständigen Behörde.

Aus Niedersachsen gefragt

Häufige Fragen

Ich wohne in Niedersachsen – wo stelle ich den Antrag?

Beim Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem dein Betriebssitz liegt. Einige Kreise stellen Formulare bereit.

Erkennt mein Veterinäramt eine Zertifizierung als Sachkundenachweis an?

Einzelne niedersächsische Landkreise nennen Zertifizierungen – etwa über eine Tierärztekammer – als möglichen Weg. Eine landesweite Zusage gibt es unseres Wissens nicht: Die Behörde würdigt im Einzelfall, was du vorlegst. Frag deshalb vor der Anmeldung zu einem Lehrgang bei deinem Amt nach.

Gibt es in Niedersachsen eine zentrale Stelle für die § 11-Sachkunde?

Nach unserer Kenntnis nicht. Zuständig sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte, und die handhaben das Verfahren nicht einheitlich.

Welche Behörde ist zuständig, wenn ich woanders wohne als meine Hundeschule liegt?

Für die örtliche Zuständigkeit ist grundsätzlich der Ort der Tätigkeit beziehungsweise der Betriebssitz maßgeblich. Bei einer mobilen Hundeschule ist es die Kreisverwaltung, in deren Gebiet du das Gewerbe anmeldest. Liegen Wohnort und geplanter Betriebssitz auseinander, frag im Zweifel bei beiden Ämtern nach.

Gibt es eine landeseinheitliche § 11-Prüfung für Hundetrainer?

Nach unserer Kenntnis nicht. Das Tierschutzgesetz regelt, dass die Sachkunde vorliegen muss und auf Verlangen in einem Fachgespräch nachzuweisen ist – wie das im Einzelnen abläuft, entscheidet die zuständige Behörde.

Muss meine Ausbildung staatlich anerkannt sein?

Das Gesetz verlangt keine bestimmte Ausbildung, sondern Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Behörde würdigt, was du vorlegst: Ausbildung, Prüfungen, praktische Erfahrung. Deshalb ist es sinnvoll, all das dokumentiert zu haben.

Kann meine Ausbildungsstätte den § 11 für mich beantragen?

Nein. Den Antrag stellst du selbst bei deiner Behörde. Wir können dir die Unterlagen liefern, die du beilegst – mehr nicht, und mehr sollte dir auch niemand versprechen.

Brauche ich die Erlaubnis auch, wenn ich angestellt arbeite?

Die Erlaubnis nach § 11 wird der verantwortlichen Person für die Tätigkeit erteilt – in einer Hundeschule also dem Betrieb beziehungsweise der dafür benannten Person. Einzelne Veterinärämter stellen in ihren Merkblättern klar, dass Beschäftigte keine eigene Erlaubnis benötigen, der Betrieb aber für die Sachkunde seiner Trainer einzustehen hat. Ob das für deine Konstellation gilt, klärst du am besten vorab mit der zuständigen Behörde – Anstellung, freie Mitarbeit und eigene Hundeschule werden unterschiedlich beurteilt.

Alle Details zur Ausbildung

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Curriculum

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Ausbildung aus anderen Bundesländern

Rechtlicher Hinweis

Diese Ausbildung ist keine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Sie dient der fachlichen Qualifizierung für die Tätigkeit als Hundetrainerin oder Hundetrainer und der verhaltensorientierten Verhaltensberatung im nicht-medizinischen Sinn. Sie ersetzt keine behördliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG, bereitet jedoch gezielt auf die behördlichen Sachkundeanforderungen vor.