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Neue EU-Regeln 2026 für Reisen mit Hund: Was du als Hundehalter jetzt unbedingt wissen musst

  • Autorenbild: Michael Sauerwein Hundeschule unterHUNDs
    Michael Sauerwein Hundeschule unterHUNDs
  • 25. Apr.
  • 7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 24. Juli

Das Wichtigste zuerst: Vier Dinge solltest du über die neuen Regeln wissen.

Erstens: Die Grenze von fünf Tieren gilt pro Fahrzeug, nicht pro Person – daran ändert auch die Zahl der Mitreisenden nichts. Zweitens: Ganz neu ist eine Pflicht, die viele übersehen: Wenn nicht du selbst, sondern jemand anderes deinen Hund transportiert, braucht diese Person eine schriftliche Erklärung nach amtlichem Muster. Drittens: Dein alter EU-Heimtierausweis bleibt gültig – unbegrenzt, solange der Tollwutschutz lückenlos eingetragen ist. Du musst ihn nicht umtauschen. Viertens: Ob du einen Tollwut-Antikörpertest brauchst, hängt davon ab, aus welchem Nicht-EU-Land du einreist. Für die Schweiz brauchst du keinen.

Der dritte und der vierte Punkt sind die, bei denen im Netz am meisten Falsches steht. Beides kostet im Zweifel Geld – einmal für einen überflüssigen Ausweis, einmal für einen Test samt dreimonatiger Wartezeit, die es gar nicht braucht.


👉 Wie du deinen Hund auf die Fahrt selbst vorbereitest, steht in Mit Geduld und Liebe: Deinen Hund ans Autofahren gewöhnen.


Frau packt ein Auto für eine Reise, während ein Hund daneben sitzt; im Kofferraum befinden sich Transportbox, Futter, Wasser und Hundezubehör

Was sich zum 22. April 2026 geändert hat

Seit dem 22. April 2026 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission vom 20. Januar 2026. Sie ergänzt das EU-Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und löst die bisherige Regelung ab, die noch auf der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 beruhte.


Das erklärte Ziel: strengere Kontrollen und bessere Rückverfolgbarkeit – vor allem, um illegalen Welpenhandel zu erschweren, der sich bislang als Privatreise tarnen ließ.


Wichtig zur Einordnung: Diese Regeln gelten für private Reisen, bei denen der Hund weder verkauft wird noch den Besitzer wechselt. Sobald ein Eigentumsübergang stattfindet, greifen die Handelsbedingungen der EU – mit deutlich höheren Anforderungen.

Wie viele Hunde darfst du mitnehmen?

Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere in einem Fahrzeug mitgeführt werden. Die Grenze bezieht sich auf Hunde, Katzen und Frettchen zusammen.


Diese Formulierung stammt wörtlich vom zuständigen Bundesministerium (BMLEH). Wer im Netz liest, die Grenze gelte „pro Person", sodass zwei Erwachsene zehn Tiere mitnehmen dürften: Das ist nicht die Rechtslage für Hunde, Katzen und Frettchen.


Die Ausnahme, die für Hundesportler und Ausstellungsteilnehmer wichtig ist: Mehr als fünf Tiere sind zulässig, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Reise dient der Teilnahme an einem Training, einem Wettbewerb, einer Hunde- oder Katzenausstellung oder einer Sportveranstaltung.

  • Alle mitreisenden Tiere sind älter als sechs Monate.

  • Bei einer Kontrolle kann eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters vorgelegt werden – etwa die offizielle Nennung oder Registrierung.


Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, gelten bei mehr als fünf Tieren automatisch die Handelsbedingungen der EU. Das bedeutet Tiergesundheitszertifikate, Registrierungspflichten und ein völlig anderes Kontrollniveau.

Neu und leicht zu übersehen: die Erklärung der ermächtigten Person

Das ist die Neuerung, die im Alltag am häufigsten greift und in den meisten Ratgebern fehlt.

Heimtiere müssen von einer verantwortlichen Person begleitet werden – entweder vom Besitzer selbst oder von einer ermächtigten Person. Und diese ermächtigte Person muss eine schriftliche Erklärung mitführen, die dem amtlichen Muster in Anhang V Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 entspricht.

Praktisch heißt das: Wenn deine Schwester deinen Hund im Auto mit nach Österreich nimmt, während du erst später nachkommst, gehört dieses Formular ins Handschuhfach. Eine formlose Vollmacht auf einem Zettel genügt nicht – es gibt ein vorgeschriebenes Muster.

Diese Grundlagen bleiben – und werden strenger kontrolliert

Kennzeichnung. Pflicht ist ein Mikrochip nach den Vorgaben der EU. Eine Tätowierung wird nur dann noch anerkannt, wenn sie deutlich lesbar ist und vor dem 3. Juli 2011 aufgetragen wurde. Das ist ein festes Datum, kein Ermessensspielraum.

Tollwutimpfung. Sie muss gültig sein; maßgeblich ist der Eintrag im Heimtierausweis. Nach einer vollständigen Erstimpfung gilt eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen vor der Reise. Bei lückenlosen Auffrischungen entfällt diese Wartezeit.

EU-Heimtierausweis. Er ist für Reisen zwischen EU-Ländern verpflichtend und wird nur an Halter mit Wohnsitz in der EU ausgestellt.

Zum Heimtierausweis: Was oft falsch dargestellt wird

Kursierend ist die Behauptung, alte Ausweise seien nur noch bis Ende 2027 gültig und man solle rechtzeitig auf einen neuen, fälschungssicheren Pass umsteigen. Das trifft nicht zu.

Die Rechtslage nach Auskunft des Bundesministeriums:

  • Ein Ausweis, der nach den bisherigen Regeln (Verordnung (EU) Nr. 577/2013) ausgestellt wurde, behält unbegrenzt seine Gültigkeit – solange der Tollwutschutz lückenlos eingetragen ist.

  • Ein Umtausch oder eine Neuausstellung ist für Bestandstiere nicht erforderlich.

  • Ab dem 1. Januar 2028 müssen neu ausgestellte Ausweise dem aktualisierten Muster entsprechen. Das ist eine Vorgabe an ausstellende Tierärztinnen und Tierärzte, keine Umtauschpflicht für dich.

Wenn dein Hund also einen gültigen Ausweis mit lückenloser Tollwutdokumentation hat, brauchst du nichts zu tun.

Bandwurmbehandlung: nur für bestimmte Ziele

Eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) ist nicht EU-weit vorgeschrieben, sondern nur bei Reisen in Gebiete, die als frei von diesem Bandwurm gelten:

  • Finnland

  • Irland

  • Malta

  • Norwegen

  • Nordirland

Nordirland fehlt in vielen Übersichten und ist der Punkt, an dem es bei Fährreisen über Großbritannien regelmäßig klemmt.

Die Behandlung muss frühestens 120 und spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgen und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt im Heimtierausweis dokumentiert werden. Das ist ein enges Zeitfenster – plane den Termin bewusst ein.

Einreise aus Nicht-EU-Ländern

Hier liegt der Fehler, der am meisten Geld kostet, wenn man ihm folgt.

Ob ein Tollwut-Antikörpertest nötig ist, hängt davon ab, aus welchem Nicht-EU-Land du einreist. Es ist keine pauschale Anforderung für alle Drittländer.

Eine Gruppe von Ländern und Gebieten ist ausdrücklich privilegiert – für sie gilt nicht einmal die Pflicht, über zugelassene Einreiseorte einzureisen:

Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.

Wer aus der Schweiz zurückkommt, braucht also keinen Titertest und keine dreimonatige Wartezeit. Für Länder ohne diesen Status – etwa die Türkei – ist der Test dagegen erforderlich, und danach folgt eine Wartezeit von drei Monaten vor der Einreise.

Ebenfalls neu: Die Einreise mit Hunden aus einem Drittland darf grundsätzlich nur über zugelassene Einreiseorte erfolgen. Dort werden Mikrochip ausgelesen, Dokumente geprüft und mit dem Tier abgeglichen. Für die oben genannten privilegierten Länder gilt diese Pflicht nicht.

Zusätzlich brauchst du aus Drittländern eine gültige EU-Tiergesundheitsbescheinigung sowie eine schriftliche Erklärung.

Rechtsgrundlagen

  • Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission vom 20. Januar 2026 – die zentrale neue Regelung, anwendbar seit 22. April 2026

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 – Muster für Heimtierausweise, Bescheinigungen und die Erklärung der ermächtigten Person

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 – Listen der Drittländer und der zugelassenen Einreiseorte

  • Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrecht) – der Rahmen, den die Verordnung 2026/131 ergänzt

Dieser Abschnitt gibt den Stand der genannten Vorschriften wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft zu deinem konkreten Fall erteilt das zuständige Veterinäramt.


Dein Hund und die Reise: die eigentliche Frage

Papiere sind das eine. Ob dein Hund die Reise gut verkraftet, ist das andere – und darüber entscheidet keine Verordnung.


Autofahren

Typische Probleme sind Reiseübelkeit, Stress durch Vibration und Geräusche, Überhitzung und fehlende Sicherung. Was hilft:

  • Gewöhnung in kleinen Schritten, lange bevor die Urlaubsfahrt ansteht

  • gute Belüftung und Pausen etwa alle zwei Stunden zum Trinken, Lösen und Schnüffeln

  • eine geprüfte Sicherung – Transportbox, Gurtsystem oder Trenngitter

  • niemals im stehenden Auto lassen, auch nicht im Schatten und nicht „nur kurz"

Ein ungesicherter Hund im Auto ist nicht nur gefährlich, sondern auch bußgeldbewehrt. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall und vom Reiseland ab – belastbare Einzelbeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich unterscheiden und ändern.

Stress erkennen

Achte auf starkes Hecheln ohne körperliche Anstrengung, eingezogene Rute, angespannte Haltung, vermehrtes Gähnen oder Lecken der Lefzen, Fiepen, Bellen, Zittern.

Ehrlich abwägen

Drei Fragen, die vor der Buchung sinnvoller sind als danach: War dein Hund schon einmal länger im Auto, und wie hat er reagiert? Wird er in neuen Umgebungen unsicher? Kann er zur Ruhe kommen, wenn viele Eindrücke auf ihn einströmen?


Wenn du bei einem Punkt zögerst, ist das kein Beinbruch – aber ein Grund, die Reise anders zu planen. Eine kürzere Strecke schlägt eine lange, und ein Hund, der zu Hause gut versorgt bleibt, hat unter Umständen den besseren Urlaub.

Praktisches für unterwegs

Reiseapotheke: Zeckenschutz, Repellent gegen Sandmücken und Stechmücken, Wunddesinfektion und Verbandsmaterial, tierärztlich abgestimmte Mittel gegen Reiseübelkeit und Durchfall, Futter und Wasser.

Zu Sandmücken: Sie können Leishmaniose übertragen und kommen inzwischen auch in Teilen Mitteleuropas vor. Das Risiko ist hier deutlich geringer als im Mittelmeerraum, aber nicht mehr auszuschließen. Ob ein Schutz sinnvoll ist, besprichst du am besten reisezielbezogen mit deiner Tierarztpraxis.

Unterkunft und Wege: eingezäunter Garten, keine Durchgangsstraße, im Sommer früh morgens oder abends laufen, Pfoten vor heißem Asphalt schützen. Vertraute Decke und Körbchen mitnehmen.

Die häufigsten Stolperfallen

Fehler

Folge

Tollwutimpfung abgelaufen oder Wartezeit nach Erstimpfung nicht eingehalten

Einreiseverweigerung

Kein EU-Heimtierausweis, nur eine Tierarztbescheinigung

Nicht anerkannt

Hund wird von einer anderen Person gefahren, ohne Erklärung nach amtlichem Muster

Beanstandung bei Kontrolle

Bandwurmbehandlung außerhalb des Zeitfensters von 24 bis 120 Stunden

Einreiseverweigerung in die betroffenen Gebiete

Mehr als fünf Tiere im Fahrzeug ohne Nachweis für die Ausnahme

Einstufung als gewerbliche Verbringung

Einreise aus einem Drittland an einem nicht zugelassenen Einreiseort

Zurückweisung


Fazit

Die neuen Regeln sind gut zu erfüllen – aber sie sind an anderen Stellen streng, als viele Ratgeber vermuten lassen.


Was tatsächlich neu ist: die Erklärung für ermächtigte Personen, die zugelassenen Einreiseorte und ein spürbar höheres Kontrollniveau. Was nicht neu ist: dein Heimtierausweis. Der bleibt gültig.


Und der Rest ist keine Verwaltungsfrage: Ob die Reise für deinen Hund schön wird, entscheidet sich lange vor der Grenze.



Einordnung der Quellenlage

Die Angaben zur Rechtslage folgen der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 sowie den Erläuterungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Stand der abgerufenen Seiten Juni 2026. Reisebestimmungen ändern sich; verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der Vorschriften und die Auskunft des zuständigen Veterinäramts beziehungsweise der Behörden des Ziellandes. Einzelne Mitgliedstaaten können darüber hinaus eigene Anforderungen an bestimmte Hunde stellen, etwa Rasselisten, Maulkorb- oder Leinenpflichten – diese sind hier nicht dargestellt und vor jeder Reise gesondert zu prüfen.



Quellen


  • Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission vom 20. Januar 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 betreffend die Tiergesundheitsanforderungen für die Verbringung von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 der Kommission (Muster für Ausweise, Bescheinigungen und Erklärungen).



Häufige Fragen zu den neuen EU-Regeln für Reisen mit Hund (2026)



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