top of page

Bürohunde: Wie Hunde den Arbeitsalltag bereichern können

  • Autorenbild: Michael Sauerwein Hundeschule unterHUNDs
    Michael Sauerwein Hundeschule unterHUNDs
  • 22. Nov. 2024
  • 10 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Stunden

Das Wichtigste zuerst: Die meistzitierte Bürostudie hat tatsächlich Stresshormone gemessen – und fand zwischen den Gruppen keinen signifikanten Unterschied. Nur das empfundene Stresslevel sank im Tagesverlauf.

Erstens ist die Wirkungslage dünner, als der Trend vermuten lässt: wenige Studien, meist einzelne Unternehmen, überwiegend Selbstauskünfte. Zweitens gibt es in Deutschland kein Recht darauf, den Hund mitzubringen – die Rechtsprechung dazu ist deutlicher, als vielen Beteiligten bewusst ist. Drittens stellt niemand die Frage, um die es hier eigentlich geht: Ein Bürotag dauert acht Stunden, und der Hund hat ihn nicht ausgesucht.

Das ist kein Argument gegen Bürohunde. Es ist ein Argument dafür, die Entscheidung auf das zu stützen, was sich klären lässt – Regeln, Rückzug, Verträglichkeit für alle im Raum.

👉 Zur Einordnung: Ein Bürohund ist kein sozial eingesetzter Hund – die Unterschiede im Überblick


Bürohund im modernen Büro: Golden Retriever wird von Mitarbeitern gestreichelt und sorgt für entspannte Atmosphäre und positives Arbeitsklima am Arbeitsplatz.

Was ein Bürohund ist – und was nicht

Ein Bürohund ist der private Hund einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, der mit an den Arbeitsplatz kommt. Er hat keine Aufgabe, keinen Auftrag und keinen Status.

Das klingt banal, ist aber der entscheidende Unterschied zu Therapie-, Schul- oder Besuchshunden. Diese arbeiten in einem definierten Rahmen, mit Konzept, begrenzter Einsatzzeit und Fachaufsicht. Für sie gelten Fachempfehlungen zu Einsatzdauer und Belastung. Ein Bürohund fällt unter keine dieser Regelungen – er ist einfach da, den ganzen Tag.

Daraus folgt beides: weniger Formalismus, aber auch weniger Schutz. Niemand begrenzt die Einsatzzeit eines Bürohundes außer der Mensch, der ihn mitbringt.

Was die Forschung zeigt – und was nicht

Die Studienlage im Büro

Die vielzitierte Arbeit von Barker und Kollegen (2012, International Journal of Workplace Health Management). Untersucht wurden Beschäftigte eines einzelnen US-Unternehmens in drei Gruppen: Menschen, die ihren Hund mitbrachten, Menschen mit Hund, die ihn zu Hause ließen, und Menschen ohne Hund. Gemessen wurden Cortisol im Speichel sowie Fragebogenwerte zu Stress, Arbeitszufriedenheit und Bindung an das Unternehmen.

Die Ergebnisse, sortiert:

  • Beim physiologischen Stress fand sich kein signifikanter Unterschied zwischen den Gruppen. Das ist der Befund, der in Ratgebertexten regelmäßig fehlt.

  • Das empfundene Stresslevel lag zu Beginn des Tages in allen Gruppen ähnlich, sank aber im Tagesverlauf bei denen, die ihren Hund dabeihatten – und stieg an Tagen, an denen dieselben Menschen ihn zu Hause ließen.

  • Bei der Arbeitszufriedenheit lagen alle drei Gruppen über dem Vergleichswert der verwendeten Skala. Das spricht eher für das Unternehmen als für die Hunde.

  • Bei der wahrgenommenen Unterstützung durch den Arbeitgeber gab es keinen Unterschied.

Die Autorengruppe bezeichnet ihre Arbeit selbst als vorläufig und explorativ. Ein Unternehmen, kleine Gruppen, keine Zufallszuteilung – wer seinen Hund mitbringt, unterscheidet sich womöglich in vielem von denen, die es nicht tun.

Seither sind weitere Arbeiten erschienen, überwiegend mit kleinen Stichproben, Selbstauskünften und aus einzelnen Unternehmen. Ein belastbares Gesamtbild ergibt sich daraus nicht.


Was das praktisch heißt: Der Effekt, für den es am ehesten Anhaltspunkte gibt, ist ein empfundener – Menschen fühlen sich mit ihrem Hund in der Nähe weniger angespannt. Das ist ein realer Vorteil. Er ist nur etwas anderes als ein gemessener Gesundheitseffekt.

Was sich so nicht sagen lässt

„Produktivität steigt." Dafür gibt es keine belastbare Grundlage. Die Argumentation läuft über Pausen: Ein Hund erzwingt Unterbrechungen, Unterbrechungen sind erholsam, erholte Menschen arbeiten besser. Jeder Schritt für sich ist plausibel, die Kette als Ganzes ist nicht untersucht. Wer im Unternehmen mit Produktivität argumentiert, sollte damit rechnen, dass jemand nach Zahlen fragt.

„Das Immunsystem profitiert, man ist seltener erkältet." Hier werden zwei Dinge vermischt. Untersucht ist ein Zusammenhang zwischen frühem Tierkontakt im Kindesalter und dem späteren Allergie- und Asthmarisiko. Auf Erwachsene im Großraumbüro und auf Erkältungshäufigkeit lässt sich das nicht übertragen.

„Bekannte Unternehmen machen das auch." Dass große Firmen Hunde erlauben, ist richtig und sagt über Wirkungen nichts aus. Es sagt etwas über Arbeitgeberattraktivität – was ein legitimer Grund ist, aber ein anderer.

Zu Oxytocin und Cortisol

Der Satz „Oxytocin steigt, Cortisol sinkt" gehört zum Standardrepertoire. Er trägt weniger, als er soll.

Die viel zitierte Arbeit von Nagasawa und Kollegen (2015) untersuchte 30 Mensch-Hund-Paare; von den Folgeuntersuchungen zu einem wechselseitigen Oxytocin-Anstieg fanden drei Teilbestätigungen, vier keinen Effekt. Hinzu kommt: Ein Anstieg bedeutet nicht automatisch gutes Befinden – beim Menschen wurden höhere Ausgangswerte mit erhöhter Ängstlichkeit und größerer Stressanfälligkeit in Verbindung gebracht.

Für Cortisol gilt im Büro das oben Gesagte: gemessen, kein signifikanter Unterschied.

👉 Ausführlich dazu: Oxytocin bei Hunden

Wie der Hund den Bürotag erlebt

Dieser Abschnitt fehlt in fast allen Beiträgen zum Thema, obwohl er die längste Zeitspanne betrifft. Der Mensch arbeitet acht Stunden. Der Hund ist acht Stunden da.

Ruhe ist das Thema, nicht Beschäftigung. Hunde verbringen einen erheblichen Teil des Tages schlafend und ruhend. Ein Büro ist dafür ein schwieriger Ort: Türen, Telefone, Tastaturen, Menschen, die aufstehen und vorbeigehen, ständige kleine Geräusche. Vieles davon ist zu leise, um zu stören, und zu präsent, um ignoriert zu werden. Ein Hund, der den ganzen Tag „nur liegt", ruht deshalb nicht zwangsläufig.

Der Rückzugsort muss ein Ort sein, keine Regel. Ein Platz unter dem Schreibtisch, an dem trotzdem jeder vorbeikommt, ist kein Rückzug. Was wirkt, ist ein räumlich geschützter Bereich, den der Hund selbst aufsucht und an dem er unangetastet bleibt – auch wenn er dort besonders niedlich liegt.

Streicheln durch alle ist keine Zuwendung. In der Forschung zu Hunden in sozialen Einrichtungen gehört es zu den robusteren Befunden, dass Stressverhalten zunimmt, wenn Menschen etwas mit dem Hund machen, statt ihn in Ruhe zu lassen. Im Büro heißt das: Wer ihn wann anspricht, gehört geregelt – nicht dem Hund zuliebe allein, sondern damit er auch am Nachmittag noch ansprechbar ist.

Die ehrliche Frage. Ein erheblicher Teil der Bürohunde ist im Büro, weil er zu Hause nicht allein bleiben kann. Das ist nachvollziehbar und es ist ein Unterschied: Der Bürotag verwaltet das Problem, er löst es nicht. Wenn eine Woche Homeoffice-Verbot, ein Dienstreisetag oder ein Jobwechsel ansteht, ist die Lage unverändert.


Und ein Vorbehalt, der hierher gehört: „Er liegt doch den ganzen Tag ruhig da" ist schwer zu deuten, weil ein Hund, der gelernt hat, dass sich nichts ändert, ruhig und pflegeleicht wirkt. Aussagekräftiger ist, was er von sich aus tut – ob er morgens gern ins Auto steigt, ob er im Büro von selbst Kontakt sucht, ob er abends normal frisst und schläft, und wie die Wochenenden aussehen.

Welche Hunde sich schwertun

Nicht als Ausschlussliste gedacht, sondern als Hinweis darauf, wo es vorhersehbar anstrengend wird:

  • Welpen und junge Hunde. Ein Welpe braucht sehr viel Schlaf und sehr viel Aufmerksamkeit; beides gibt ein Arbeitstag nicht her. In der Pubertät kommt hinzu, dass Verhalten unzuverlässiger wird, das vorher saß.

  • Hunde, die auf Bewegung im Raum reagieren. Ein Büro besteht aus Bewegung im Raum.

  • Hunde, die Türen und Besucher ankündigen. Das ist normales Verhalten und im Büro schwer zu leben.

  • Hunde, die Menschen gegenüber unsicher sind. Ein Ort, an dem täglich jemand ungefragt die Hand ausstreckt, ist dafür der falsche.

  • Hunde in Schmerz oder mit gesundheitlicher Einschränkung. Veränderte Reizschwellen zeigen sich zuerst dort, wo ohnehin viel los ist.

Zur Rassefrage: Als Auswahlkriterium taugt sie wenig. Eine genomweite Untersuchung an mehr als 2.000 Hunden (Morrill und Kollegen, 2022) fand, dass die Rasse etwa neun Prozent der Verhaltensunterschiede zwischen einzelnen Hunden erklärt. Entscheidend ist der einzelne Hund.


Rechtliches: der Teil, den fast alle Ratgeber auslassen

Hier steht in vielen Texten nur ein Satz zur Haftpflichtversicherung. Die eigentliche Frage ist eine andere.

Es gibt keinen Anspruch darauf

Ob ein Hund mit ins Büro darf, entscheidet der Arbeitgeber. Das Mitbringen betrifft Ordnung und Verhalten im Betrieb und fällt damit in den Kern des Weisungsrechts nach § 106 GewO. Ohne Erlaubnis bleibt der Hund zu Hause.

Eine Erlaubnis ist widerruflich

Das ist der Punkt, an dem in der Praxis Konflikte entstehen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat dazu 2014 rechtskräftig entschieden (Urteil vom 24.03.2014 – 9 Sa 1207/13). Der Fall: Eine Mitarbeiterin einer Werbeagentur hatte ihre Hündin über Jahre mitgebracht; der Arbeitgeber untersagte es später.

Die Kernaussagen:

  • Die Weisung, den Hund künftig nicht mehr mitzubringen, war von § 106 GewO gedeckt.

  • Eine erteilte Erlaubnis steht sachlogisch unter dem Vorbehalt, dass der Hund die Abläufe nicht stört und nicht als Bedrohung empfunden wird. Sie kann widerrufen werden; der Widerruf muss billigem Ermessen entsprechen (§ 315 BGB).

  • Jahrelange Duldung begrenzt das Weisungsrecht nicht.

  • Es lag keine unzulässige Ungleichbehandlung vor, obwohl andere Hunde weiterhin erlaubt waren – weil es einen sachlichen Grund für die Unterscheidung gab.

  • Entscheidend war, dass Kolleginnen und Kollegen sich fürchteten. Ob der Hund tatsächlich gefährlich war, kam es nicht an.


Diese Entscheidung gilt weiterhin als die einschlägige; spätere Verfahren sind ihr gefolgt.

Anders liegt der Fall, wenn der Bürohund arbeitsvertraglich zugesagt wurde. Dann reicht eine Weisung nicht; es wäre eine Änderungskündigung erforderlich.

Der Betriebsrat sitzt mit am Tisch

Regelungen zum Mitbringen von Tieren betreffen die Ordnung des Betriebs und damit die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Wo ein Betriebsrat besteht, kann eine Betriebsvereinbarung geschlossen – und vom Betriebsrat auch von sich aus gefordert – werden.

Das ist keine Formalie, sondern die pragmatischste Lösung: Eine schriftliche Regelung schützt alle drei Seiten. Sie sollte mindestens festhalten, welche Räume hundefrei bleiben, wie viele Hunde gleichzeitig anwesend sein dürfen, wer bei Beschwerden entscheidet, und unter welchen Bedingungen eine Erlaubnis endet.

Haftung und Versicherung

Für Schäden, die ein Hund verursacht, haftet die Halterin oder der Halter nach § 833 Satz 1 BGB verschuldensunabhängig, sofern sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat. Ein gestürzter Kollege oder ein zerbissenes Ladekabel gehören dazu.

Ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, regelt das Landesrecht. Eine allgemeine Pflicht für alle Hunde besteht nur in einem Teil der Bundesländer; im Saarland ist sie derzeit nur für als gefährlich eingestufte Hunde vorgesehen. Unabhängig davon ist sie hier dringend zu empfehlen – und es lohnt sich, vor dem ersten Bürotag beim Versicherer schriftlich klären zu lassen, ob die Police die Anwesenheit am Arbeitsplatz abdeckt.

Auf Arbeitgeberseite gehört der Hund in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, und Allergien im Team sind ein Anlass für konkrete Maßnahmen, nicht für gutes Zureden.

Dieser Abschnitt beschreibt die Regelungsstruktur und ersetzt keine Rechtsberatung.


Rücksicht im Team

Der häufigste Fehler ist, das Thema als Sympathiefrage zu behandeln. Wer Angst vor Hunden hat, sagt das ungern in einer Runde, in der sich alle freuen. Deshalb:

  • Vorher fragen, einzeln und mit echter Möglichkeit zum Nein. Eine Rundmail mit „Meldet euch, falls jemand ein Problem hat" erzeugt keine ehrlichen Antworten.

  • Hundefreie Bereiche festlegen – Küche, Besprechungsräume, Bereiche mit Publikumsverkehr.

  • Reinigung mitdenken. Wer allergisch reagiert, reagiert auch auf das, was im Teppich bleibt.

  • Eine benannte Ansprechperson für Beschwerden, die nicht die Hundehalterin ist.

Vorbereitung des Hundes

Was ein Hund für den Büroalltag braucht, ist weniger, als oft behauptet wird – aber anderes:

  • verlässliche Alltagssignale und ein sicheres Tauschsignal, damit Situationen ohne Zwang aufgelöst werden können

  • Erregungsregulation: die Fähigkeit, nach einem Reiz wieder herunterzukommen – wichtiger als die Fähigkeit, gar nicht erst zu reagieren

  • echte Entspannung am Platz, aufgebaut über Wochen und in ansteigender Reizdichte, nicht über ein Signal

  • Gewöhnung an das Umfeld in kleinen Schritten: erst leere Räume, kurze Zeiten, dann mehr

  • Einweisung der Kolleginnen und Kollegen – der größere Teil der Arbeit liegt hier, nicht beim Hund

Ein Wort zum verbreiteten „Bellen abstellen": Bellen ist Kommunikation, kein Defekt. Im Büro lohnt der Blick auf die Auslöser – Türgeräusche, Vorbeigehen, Anspannung im Raum, oft schlicht zu wenig Ruhe. Wer die Auslöser verändert, braucht am Verhalten selbst deutlich weniger zu arbeiten.

Fazit

Bürohunde können den Arbeitsalltag angenehmer machen. Belegt ist davon vor allem eines: Menschen fühlen sich mit ihrem Hund in der Nähe weniger angespannt. Das ist ein guter Grund – nur eben kein Gesundheitsargument und kein Produktivitätsargument.

Tragfähig wird es, wenn drei Dinge geklärt sind: eine schriftliche Regelung im Unternehmen, ehrlich eingeholtes Einverständnis der Menschen im Raum und ein Rückzugsort, der diesen Namen verdient.

Und ein Maßstab, der in keiner Betriebsvereinbarung steht: ob der Hund nach einem halben Jahr Bürotagen abends noch derselbe ist.


Rechtsgrundlagen

  • § 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort, Zeit und Ordnung der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen. Das Mitbringen eines Hundes fällt darunter.

  • § 315 BGB – Maßstab für die Ausübung eines Widerrufs: billiges Ermessen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen der Ordnung des Betriebs; Grundlage für eine Betriebsvereinbarung.

  • § 833 Satz 1 BGB – verschuldensunabhängige Haftung der Tierhalterin oder des Tierhalters, sofern sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.

  • § 5 ArbSchG – Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz.

  • § 2 TierSchG – Anforderungen an angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung; gilt auch während eines Arbeitstages.

  • Hundegesetze der Länder – Versicherungspflichten und weitere Halterpflichten sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich.


Leitentscheidung: LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2014 – 9 Sa 1207/13 (rechtskräftig).


Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.


Quellen

  • Barker, R. T., Knisely, J. S., Barker, S. B., Cobb, R. K., & Schubert, C. M. (2012). Preliminary investigation of employee's dog presence on stress and organizational perceptions. International Journal of Workplace Health Management, 5(1), 15–30. https://doi.org/10.1108/17538351211215366

  • Glenk, L. M., & Foltin, S. (2021). Therapy dog welfare revisited: A review of the literature. Veterinary Sciences, 8(10), 226. https://doi.org/10.3390/vetsci8100226

  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf. (2014). Urteil vom 24.03.2014 – 9 Sa 1207/13. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2014/NRWE_LAG_D_sseldorf_9_Sa_1207_13_Urteil_20140324.html

  • McCullough, A., Jenkins, M. A., Ruehrdanz, A., Gilmer, M. J., Olson, J., Pawar, A., Holley, L., Sierra-Rivera, S., Linder, D. E., Pichette, D., Grossman, N. J., Hellman, C., Guérin, N. A., & O'Haire, M. E. (2018). Physiological and behavioral effects of animal-assisted interventions on therapy dogs in pediatric oncology settings. Applied Animal Behaviour Science, 200, 86–95. https://doi.org/10.1016/j.applanim.2017.11.014

  • Morrill, K., Hekman, J., Li, X., McClure, J., Logan, B., Goodman, L., Gao, M., Dong, Y., Alonso, M., Carmichael, E., Snyder-Mackler, N., Alonso, J., Noh, H. J., Johnson, J., Koltookian, M., Lieu, C., Megquier, K., Swofford, R., Turner-Maier, J., … Karlsson, E. K. (2022). Ancestry-inclusive dog genomics challenges popular breed stereotypes. Science, 376(6592), eabk0639. https://doi.org/10.1126/science.abk0639

  • Nagasawa, M., Mitsui, S., En, S., Ohtani, N., Ohta, M., Sakuma, Y., Onaka, T., Mogi, K., & Kikusui, T. (2015). Oxytocin-gaze positive loop and the coevolution of human-dog bonds. Science, 348(6232), 333–336. https://doi.org/10.1126/science.1261022


Einordnung der Quellenlage

Die Angaben zur Wirkung von Hunden am Arbeitsplatz stützen sich in erster Linie auf Barker und Kollegen (2012). Es handelt sich um eine als vorläufig und explorativ bezeichnete Untersuchung in einem einzelnen Unternehmen ohne Zufallszuteilung; die Gruppen unterscheiden sich möglicherweise systematisch. Beim physiologischen Stressmaß fand sich kein signifikanter Unterschied zwischen den Gruppen; der Befund zum empfundenen Stress beruht auf Selbstauskunft. Spätere Arbeiten arbeiten überwiegend ebenfalls mit kleinen Stichproben und Selbstauskünften aus einzelnen Unternehmen. Effektstärken lassen sich daraus nicht ableiten.

Für Aussagen zu Produktivitätsgewinnen liegt keine belastbare Grundlage vor. Die Angaben zum Zusammenhang von Tierkontakt und Immunsystem beziehen sich auf Untersuchungen zu früher Exposition im Kindesalter und zum Allergie- und Asthmarisiko; sie sind auf Erwachsene am Arbeitsplatz nicht übertragbar.

Die Befundlage zu Oxytocin ist uneinheitlich und im verlinkten Beitrag ausführlich dargestellt; der Hinweis, dass ein Anstieg nicht mit gutem Befinden gleichzusetzen ist, beruht in Teilen auf Humanforschung.

Die Aussagen zur Belastung von Hunden durch Handlungen am Tier stammen aus Untersuchungen zu Hunden in tiergestützten Angeboten. Sie sind auf den Büroalltag nicht unmittelbar übertragbar, weil dort andere Rahmenbedingungen gelten; die zugrunde liegende Beobachtung ist jedoch verhaltensbiologisch gut nachvollziehbar. Die übrigen Ausführungen zum Erleben des Hundes beruhen auf verhaltensbiologischen Grundlagen und Praxiserfahrung.

Die rechtlichen Angaben geben den Stand der veröffentlichten Rechtsprechung und der einschlägigen Vorschriften wieder. Wir bilden selbst Bürohundeteams aus und haben insoweit ein wirtschaftliches Interesse an diesem Thema.



Häufige Fragen rund um Bürohunde

Wissenswertes zur Haltung, Ausbildung und Wirkung von Hunden im Büroalltag.



bottom of page
unterHUNDs.de Trainerausbildung Blog