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Therapiehunde im Einsatz - Fellnasen mit großer Wirkung

  • Autorenbild: Michael Sauerwein Hundeschule unterHUNDs
    Michael Sauerwein Hundeschule unterHUNDs
  • 17. Jan. 2025
  • 13 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Stunden

Das Wichtigste zuerst: Die belastbarste Übersicht zum Thema fand einen kleinen Hinweis auf weniger depressive Symptome – und für alles andere keinen klaren Nachweis.

Erstens ist die Forschungslage schwächer, als der Begriff „wissenschaftlich belegt" in vielen Beschreibungen vermuten lässt. Zweitens ist „Therapiehund" kein geschützter Begriff: Es gibt keine gesetzliche Definition, keine staatliche Prüfung und keinen Zutrittsanspruch. Drittens existieren für den Einsatz in Kliniken sehr konkrete Hygienevorgaben und für den Hund sehr konkrete Belastungsgrenzen – beide stehen in kaum einem Ratgebertext.


Das ist kein Argument gegen Therapiehunde. Es ist ein Argument dafür, den Einsatz auf das zu stützen, was tatsächlich abgesichert ist: auf verbindliche Rahmenbedingungen, auf ein Team, das den Hund lesen kann, und auf einen Hund, der die Arbeit nicht bezahlt.

👉 Die Abgrenzung der Einsatzformen: Hunde im sozialen Einsatz – die Unterschiede

Therapiehund im Einsatz: Golden Retriever mit Therapiehund-Weste wird von einer Patientin und einer Pflegekraft in einer ruhigen therapeutischen Umgebung gestreichelt.

Was ein Therapiehund ist – und was der Begriff nicht bedeutet

Ein Therapiehund begleitet seine Bezugsperson in therapeutische, pflegerische oder pädagogische Einrichtungen und arbeitet dort mit wechselnden Menschen. Er lebt nicht bei diesen Menschen, er ist nicht auf eine einzelne Person ausgebildet, und er übernimmt keine medizinische Aufgabe.

Wichtiger als diese Beschreibung ist, was der Begriff nicht trägt:

  • Keine bundesgesetzliche Definition als eigene Berufs- oder Einsatzbezeichnung. Anders als beim Assistenzhund, der seit Juli 2021 in den §§ 12e–12k BGG geregelt ist, gibt es für Therapiehunde keine bundesrechtliche Grundlage. Einzelne Fachbereiche und Verbände verwenden durchaus eigene Definitionen – das Robert Koch-Institut verweist entsprechend auf einen Berufsverband, nicht auf eine Norm.

  • Kein Zutrittsrecht. Ein Assistenzhund hat unter den Voraussetzungen des § 12e Abs. 1 BGG einen Anspruch auf Zutritt. Ein Therapiehund betritt eine Einrichtung ausschließlich mit deren Einverständnis.

  • Kein geschützter Abschluss. Bezeichnungen im Feld der tiergestützten Angebote sind vielfach ungeschützt oder unscharf definiert; standardisierte Voraussetzungen an Ausbildung und Haltung lassen sich daraus nicht ableiten. Was ein Zertifikat im Einzelfall aussagt, hängt vollständig von der ausstellenden Stelle ab.

Auch die verbreitete Bezeichnung „Co-Therapeut" trägt weiter, als sie sollte. Der Hund übernimmt keine therapeutische Verantwortung, trifft keine fachliche Entscheidung und haftet für nichts. Verantwortlich bleibt die Fachkraft. Der Hund verändert die Situation, in der gearbeitet wird – das ist etwas anderes.

Einsatzbereiche

Pflegeeinrichtungen und Kliniken

Besuche bei Bewohnerinnen und Patienten sind das verbreitetste Format. Häufig beschrieben werden Zuwendung, Ansprechbarkeit und eine veränderte Stimmung im Raum.

Bei Menschen mit Demenz berichten Pflegekräfte immer wieder von Reaktionen nach längeren Phasen des Rückzugs. Solche Beobachtungen sind ernst zu nehmen – sie sind aber Praxisbeobachtungen und keine Wirksamkeitsnachweise. Was die kontrollierte Forschung dazu findet, steht weiter unten.

Schulen und pädagogische Einrichtungen

Hier überschneidet sich das Feld mit der Schulhundarbeit. Der Unterschied liegt weniger im Hund als in der Einbindung: Ein Schulhund begleitet eine Lehrkraft regelmäßig in den eigenen Unterricht, ein Therapiehund kommt für abgegrenzte Einheiten.

Psychotherapeutische Kontexte

Ein häufig beschriebener Mechanismus ist die Rolle des Hundes als Gesprächsanlass: Über den Hund entsteht ein Einstieg, der weniger Druck erzeugt als ein direktes Gespräch.

Ein verbreiteter Satz gehört an dieser Stelle korrigiert. „Der Hund bewertet nicht" beschreibt nicht den Hund, sondern die Situation. Hunde reagieren sehr genau auf menschliches Verhalten, auf Anspannung, Stimme und Körperhaltung. Was in dieser Situation fehlt, ist die soziale Bewertung durch einen Menschen – nicht die Wahrnehmung durch den Hund. Der Unterschied ist nicht akademisch: Er entscheidet darüber, ob man einen anwesenden Hund für unbeteiligt hält.

Rehabilitation und Physiotherapie

Beschrieben wird vor allem ein Motivationseffekt: Bewegungsabläufe, die als anstrengend erlebt werden, werden im Kontakt mit dem Hund eher ausgeführt. Bürsten, Geschirr anlegen, gemeinsame Wege.

Ein Vorbehalt gehört unmittelbar dazu: Handlungen, die Menschen am Hund ausführen, sind für den Hund die belastendsten Anteile solcher Einheiten. In einer Untersuchung in der pädiatrischen Onkologie zeigten die Hunde mehr Stressverhalten, wenn Kinder ihnen etwas anzogen oder Gegenstände an ihnen anwendeten. Genau diese Handlungen sind in der Rehabilitation die therapeutisch interessanten.

Was die Forschung tatsächlich zeigt

Demenz: die aussagekräftigste Übersicht

Die methodisch strengste Auswertung stammt von Lai und Kollegen (2019, Cochrane Database of Systematic Reviews). Eingeschlossen wurden neun randomisierte kontrollierte Studien mit insgesamt 305 Personen mit Demenz, alle aus Europa oder den USA; eine Studie arbeitete mit Pferden, die übrigen mit Hunden. Die Sitzungen dauerten zwischen zehn und neunzig Minuten, die Programme liefen sechs Wochen bis sechs Monate.

Ergebnis:

  • Depressive Symptome: möglicherweise etwas geringer als ohne Intervention – gestützt auf zwei Studien mit zusammen 83 Personen, eingestuft als Evidenz niedriger Vertrauenswürdigkeit.

  • Lebensqualität: kein klarer Unterschied (drei Studien, 164 Personen).

  • Soziales Funktionsniveau, Verhaltensauffälligkeiten, weitere Zielgrößen: kein Wirknachweis.

Die Autorengruppe stuft die Vertrauenswürdigkeit für alle wesentlichen Ergebnisse als sehr niedrig bis moderat ein. Alle eingeschlossenen Studien hatten ein hohes Risiko für Verzerrung durch fehlende Verblindung – Teilnehmende und Personal wussten, wer welche Behandlung erhielt. Zwei der Studien wurden von einer Einrichtung unterstützt, die tiergestützte Therapie fördert.

Eine neuere Auswertung randomisierter Studien kommt zu einem ähnlichen Bild: mögliche Verbesserungen bei psychischen und Verhaltenssymptomen, keine belastbaren Effekte auf kognitive Leistung, Alltagsfähigkeiten oder Lebensqualität.

Was das heißt: Es gibt einen kleinen, methodisch schwach abgesicherten Hinweis auf einen Effekt bei depressiven Symptomen. Alles darüber hinaus ist derzeit nicht belegt – nicht widerlegt, aber nicht belegt.

Schule und Lesen

Für den pädagogischen Bereich liegen vier Übersichtsarbeiten vor: Hall, Gee und Mills (2016), Brelsford und Kollegen (2017), die Metaanalyse von Reilly, Adesope und Erdman (2020) und die Übersicht von Steel (2024). Alle vier berichten überwiegend positive Befunde – und alle vier benennen dieselben Schwächen: kleine Stichproben, fehlende Kontrollgruppen, uneinheitliche oder fehlende Messinstrumente, ungenau beschriebene Interventionen. Reilly und Kollegen halten ausdrücklich fest, dass die fehlende methodische Strenge belastbare Interpretationen verhindert hat.

👉 Ausführlich im Schulhund-Artikel

Zu den biologischen Erklärungen

Genannt werden regelmäßig drei Mechanismen: Oxytocin steigt, Cortisol sinkt, Puls und Blutdruck gehen zurück.

Zu Puls, Blutdruck und Cortisol gibt es Untersuchungen, die entsprechende Veränderungen bei Tierkontakt beschreiben. Sie stammen überwiegend aus kleinen Stichproben und kurzen Beobachtungszeiträumen. Für Cortisol kommt hinzu, dass ein erhöhter Wert ohne Verhaltenskontext nicht zwischen Belastung und positiver Erregung unterscheidet.

Zum Oxytocin ist deutliche Zurückhaltung angebracht, und zwar aus zwei Richtungen.


Erstens ist die Befundlage uneinheitlich. Die viel zitierte Arbeit von Nagasawa und Kollegen (2015) untersuchte 30 Mensch-Hund-Paare; von den Folgeuntersuchungen zu einem wechselseitigen Anstieg fanden drei Teilbestätigungen, vier keinen Effekt.

Zweitens – und das wird fast nie erwähnt – bedeutet ein Oxytocin-Anstieg nicht automatisch gutes Befinden. In der Übersicht von Glenk und Foltin (2021) wird darauf hingewiesen, dass beim Menschen höhere Ausgangswerte mit erhöhter Ängstlichkeit und größerer Stressanfälligkeit in Verbindung gebracht wurden, bei Pferden mit Anzeichen von Unbehagen. Als Wirkbeleg trägt der Mechanismus damit nicht.

👉 Ausführlich dazu: Oxytocin bei Hunden

Für die Praxis ändert das wenig. Für das, was man einer Einrichtungsleitung zusagt, ändert es einiges.

Was der Hund dabei trägt

Dieser Abschnitt fehlt in fast allen Beiträgen zum Thema. Die Forschungslage dazu ist zwar ebenfalls dünn – zwölf begutachtete Arbeiten zwischen 2017 und 2021, acht davon mit weniger als zehn Hunden –, aber sie ist eindeutiger, als man erwarten würde.

Der Grundbefund ist beruhigend: In keiner der ausgewerteten Studien wurde akute Not beobachtet. Wo Erregungsmarker anstiegen, blieben sie überwiegend im physiologischen Bereich.

Die Einzelbefunde sind es weniger. Als belastungsrelevant erwiesen sich vor allem:

  • Der Transport. Fahrzeiten von etwa 50 bis 60 Minuten gingen mit messbar erhöhter Erregung einher. Ein Hund, der ungern Auto fährt, beginnt den Einsatz bereits belastet.

  • Die Umgebung. Unbekannte Räume erhöhen die Erregung; regelmäßige Arbeit im gleichen Umfeld senkt sie. Eine Eingewöhnung ist keine Höflichkeit, sondern wirkt.

  • Umringtsein und Festgehaltenwerden. Eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit gehört zu den Situationen, in denen Hunde am deutlichsten reagieren.

  • Handlungen am Hund. Wenn Menschen etwas mit dem Hund tun statt mit ihm, steigt das Stressverhalten und das freundlich-zugewandte Verhalten nimmt ab.

  • Die Anspannung der Bezugsperson. Die selbst berichtete Belastung des Menschen hing mit dem Stressverhalten des Hundes zusammen.

Wahlmöglichkeit ist der wirksamste Hebel. In Untersuchungen zeigten erfahrene Hunde, die sich während der Einheiten frei bewegen durften, niedrigere Cortisolwerte. Die Empfehlung der Fachliteratur ist entsprechend deutlich: dem Hund jederzeit die Möglichkeit lassen, sich zurückzuziehen, und ihn einen neuen Raum in seinem eigenen Tempo erkunden zu lassen, ohne ihn dabei zu dirigieren.

Genau hier entsteht ein Zielkonflikt, den man nicht wegformulieren sollte: Die Hygieneempfehlung für Krankenhäuser sieht vor, dass sich der Hund nicht unbeaufsichtigt bewegt und an kurzer Leine bleibt. Das ist infektionshygienisch nachvollziehbar und läuft der wirksamsten Entlastung des Hundes zuwider. Der Ausweg liegt nicht darin, eine der beiden Seiten zu ignorieren, sondern in kürzeren Einheiten, einem festen Rückzugsplatz im Raum und einem geplanten Ende.

Konkrete Grenzen aus den Fachempfehlungen:

  • Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz empfiehlt für Hunde im sozialen Einsatz höchstens zwei bis drei Einsätze pro Woche, höchstens einen Einsatz pro Tag und dabei höchstens drei bis vier Stunden – Transport und Vorbereitung nicht eingerechnet. Das ist als Orientierung zu verstehen, nicht als gesetzliche Vorgabe.

  • Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene nennt für Kliniken eine Dienstzeit mit Patientenkontakt von in der Regel nicht mehr als zwei Stunden pro Tag und hält fest, dass der Hund nur zur Therapie in die Einrichtung kommen soll.

  • Welpen und junge Hunde gehören nicht in solche Umgebungen. Die Fachliteratur ist hier deutlich: Sie sind entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage, mit den Reizdichten umzugehen, die ein Einsatzort mit sich bringt.

  • Ein Ruhestand gehört eingeplant. Ältere Hunde brauchen länger zur Erholung; der Übergang sollte schrittweise erfolgen und nicht davon abhängen, ob die Bezugsperson dazu bereit ist.

Und ein Vorbehalt, der hierher gehört: „Er macht das gern" ist schwer zu überprüfen, weil ein Hund, der gelernt hat, dass Rückzug nichts ändert, ruhig und pflegeleicht wirkt. Aussagekräftiger als sein Verhalten im Einsatz ist, was er von sich aus tut – ob er beim Packen der Tasche kommt, ob er Kontakt sucht, ob er danach normal schläft und frisst.

Eignung

Gebraucht werden Belastbarkeit, Gelassenheit gegenüber Lärm und unvorhersehbaren Bewegungen, Zuwendung zu fremden Menschen und eine gute körperliche Verfassung.

Eine Klarstellung, die häufig falsch formuliert wird: Es geht nicht darum, dass ein Therapiehund keine Stresssignale zeigt. Ein Hund, der nie signalisiert, ist entweder nie belastet – oder er hat aufgehört. Die richtige Anforderung lautet, dass er zeigen darf, wenn ihm etwas zu viel wird, und dass die Bezugsperson es bemerkt und handelt.

Zur Rassefrage: Häufig genannt werden Labrador, Golden Retriever, Pudel oder Cavalier King Charles Spaniel. Als Auswahlkriterium taugt das wenig. Eine genomweite Untersuchung an mehr als 2.000 Hunden (Morrill und Kollegen, 2022) fand, dass die Rasse etwa neun Prozent der Verhaltensunterschiede zwischen einzelnen Hunden erklärt; die Erblichkeit einzelner Merkmale lag über 25 Prozent, verteilte sich aber weitgehend innerhalb statt zwischen den Rassen. Entscheidend ist der einzelne Hund.

Ausbildung

Eine Ausbildung zum Therapiehundeteam dauert je nach Anbieter und Einsatzfeld mehrere Monate bis etwa ein Jahr. Inhaltlich geht es um verlässliche Alltagssignale und ein sicheres Tauschsignal, um Gewöhnung an wechselnde Umgebungen, Geräusche und Menschenmengen, um Toleranz gegenüber ungewohnten Berührungen – und vor allem um die Bezugsperson, die all das im laufenden Einsatz lesen muss.

Zwei Punkte, die selten benannt werden:

Die Prüfverfahren sind nicht vergleichbar. Zertifizierungsverfahren unterscheiden sich erheblich, und welche Merkmale die Eignung tatsächlich vorhersagen, ist bislang nicht geklärt. Ein Zertifikat belegt, dass ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wurde – nicht mehr.

Die Sachkunde nach § 11 TierSchG. Der zuständige Arbeitskreis der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz empfiehlt den Nachweis der Sachkunde nach § 11 TierSchG ausdrücklich für jede angebotene tiergestützte Intervention – unabhängig davon, ob sie gewerbsmäßig erfolgt, also auch im Ehrenamt, und für jede Person, die tatsächlich Umgang mit dem eingesetzten Hund hat. Die TVT empfiehlt dies fachlich; eine gesetzliche Erlaubnispflicht richtet sich weiterhin nach den Voraussetzungen des § 11 TierSchG. Ob sie im Einzelfall besteht, entscheidet das zuständige Veterinäramt.

Hygiene in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen

Hier ist der Originaltext vieler Ratgeber am unschärfsten, obwohl die Vorgaben konkret sind.

Ausgangslage: Die Kommission für Infektionsprävention hat sich – bis auf wenige Sonderfälle – nicht zu den Voraussetzungen für das Mitführen von Hunden in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen geäußert. Tierhaltung in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes ist generell nicht verboten. Als praktische Entscheidungshilfe verweist das Robert Koch-Institut auf die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene von 2017.

Wichtige Einordnung dazu: Diese Empfehlung bezeichnet sich selbst als nicht evidenzbasiert. Sie stützt sich auf Literatur und Praxiserfahrung. Sie ist damit die maßgebliche Orientierung in deutschen Häusern – aber kein Wirksamkeitsnachweis und keine Rechtsnorm.

Was darin unter anderem vorgesehen ist:

  • Zum Hund: tierärztliche Eingangsuntersuchung und jährliche Folgeuntersuchungen mit jährlich zu erneuernder Bescheinigung; geregelte Impfungen und Entwurmung; ein jährliches Screening auf multiresistente Erreger wird aus Haftungsgründen als sinnvoll bezeichnet. Bei den geringsten Anzeichen einer Infektion bleibt der Hund zu Hause.

  • Zwei Ausschlüsse, die viele überraschen: Hunde, die roh gefüttert werden oder in den letzten 90 Tagen roh gefüttert wurden, sollen nicht eingesetzt werden – ebenso wenig läufige Hündinnen.

  • Keine Einsätze in Risikobereichen wie Frührehabilitation, Hämatologie/Onkologie, Intensiv- oder Isolierstation.

  • Zum Raum: ein geeigneter separater Therapieraum mit wischdesinfizierbarem Boden und Mobiliar, ein erreichbarer Handwaschplatz, festgelegte Wege abseits von Küchen, Speiseräumen und Pflegestützpunkt.

  • Zum Kontakt: Händedesinfektion vor und nach dem Kontakt; kein Kontakt zu Mund-, Nasen- und Perianalregion; Lecken durch den Hund vermeiden; Ess- und Trinkverbot für Patientinnen und Patienten während der Einheit; keine Nassfütterung in der Einrichtung.

  • Zu den Patientinnen und Patienten: Die Teilnahme wird ärztlich schriftlich festgehalten. Als Ausschlusskriterien gelten in der Regel schwere Immunsuppression, Tierhaarallergie, Abneigung gegen Tiere, akute Infektion, Besiedlung mit multiresistenten Erregern, offene Wunden oder liegende Zugänge sowie mangelnde Umsetzung der Händehygiene.

  • Organisatorisch: ein schriftlicher bereichsspezifischer Hygieneplan, die Zustimmung der beteiligten Abteilungen und der Krankenhaushygiene, geklärte Haftungsfragen.

Für Schulen, Kindergärten und ambulante Praxen gelten diese Vorgaben nicht unmittelbar. Sinnvoll bleibt auch dort ein schriftlicher, mit der Leitung abgestimmter Ablauf – und die Abfrage von Allergien und Ängsten vor dem ersten Einsatz, nicht danach.

Haftung und Versicherung

Für Schäden, die ein Hund verursacht, haftet die Halterin oder der Halter nach § 833 Satz 1 BGB verschuldensunabhängig, sofern sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat. Das gilt unabhängig davon, ob der Hund gerade „im Dienst" ist.

Ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, regelt das jeweilige Landesrecht. Eine allgemeine Pflicht für alle Hunde besteht nur in einem Teil der Bundesländer; im Saarland ist sie derzeit nur für als gefährlich eingestufte Hunde vorgesehen. Verbindlich ist das Landeshundegesetz in der geltenden Fassung.

Der Punkt, an dem es praktisch wird: Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz empfiehlt ausdrücklich, den Einsatz mit dem Versicherer zu besprechen – andernfalls besteht die Gefahr, dass eine erhöhte Gefährdung als aktiv herbeigeführt gewertet wird. Wer mit dem eigenen Hund in Einrichtungen arbeitet, sollte vor dem ersten Einsatz schriftlich klären lassen, ob die bestehende Police diese Tätigkeit deckt, und ob eine Berufshaftpflicht nötig ist. Zusätzlich ist zu klären, wer haftet, wenn es in der Einrichtung zu einem Sturz oder einer Bissverletzung kommt.

Dieser Abschnitt beschreibt die Regelungsstruktur und ersetzt keine Rechtsberatung.

Verantwortung im Alltag

Der Rest ist unspektakulär und entscheidet trotzdem über alles:

  • eine feste Obergrenze für Einsatzdauer und -häufigkeit, die auch dann gilt, wenn die Einrichtung mehr möchte

  • ein Rückzugsort, den der Hund selbst aufsuchen kann

  • die Bereitschaft, eine Einheit abzubrechen oder abzusagen, wenn es ihm nicht gut geht

  • Einweisung der Beteiligten vor dem Kontakt – Personal wie Klientinnen und Klienten gehen nicht automatisch angemessen mit einem Hund um

  • Zurückhaltung, wenn mehrere Teams gleichzeitig arbeiten: Hunde reagieren auf ungleiche Verteilung von Aufmerksamkeit und Belohnung, und in solchen Einheiten lässt sich das kaum steuern

  • ein Ruhestand, der rechtzeitig kommt

Der Hund ist in dieser Konstellation der Beteiligte mit dem geringsten Einfluss. Er kann nicht zustimmen, und er kann die Situation nicht verlassen, wenn niemand sie für ihn verlässt. Das ist kein Grund, auf tiergestützte Arbeit zu verzichten – aber der Grund, warum die Entlastung des Hundes nicht am Ende der Planung stehen darf.

Fazit

Therapiehunde können Situationen verändern, in denen Menschen schwer erreichbar sind. Die Forschung dazu deutet in eine freundliche Richtung, trägt aber keine Wirkversprechen – und wer sie trotzdem gibt, schadet dem Anliegen.

Was ein Einsatz tragfähig macht, ist bodenständiger: ein geeigneter Hund, eine Bezugsperson, die ihn im laufenden Geschehen lesen kann, geklärte Hygiene- und Haftungsfragen, verbindliche Zeitgrenzen und ein Rückzugsort, der diesen Namen verdient.

Und der ehrlichste Maßstab steht in keinem Konzept: ob der Hund nach dem hundertsten Einsatz noch von sich aus mitkommen will.



Rechtsgrundlagen

  • § 833 Satz 1 BGB – verschuldensunabhängige Haftung der Tierhalterin oder des Tierhalters, sofern sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.

  • §§ 12e–12k BGG – Regelungen zu Assistenzhunden seit dem 1. Juli 2021, einschließlich des Zutrittsrechts nach § 12e Abs. 1 BGG. Für Therapiehunde gelten diese Vorschriften nicht.

  • § 2 TierSchG – Anforderungen an angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung.

  • § 11 Abs. 1 Satz 1 TierSchG – Erlaubnispflichten, unter anderem für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte und die Anleitung der Halterin oder des Halters (Nr. 8 Buchst. f). Ob im Einzelfall eine Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet das zuständige Veterinäramt.

  • Hundegesetze der Länder – Versicherungspflichten und weitere Halterpflichten sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich.


Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.



Quellen

  • Brelsford, V. L., Meints, K., Gee, N. R., & Pfeffer, K. (2017). Animal-assisted interventions in the classroom – A systematic review. International Journal of Environmental Research and Public Health, 14(7), 669. https://doi.org/10.3390/ijerph14070669


  • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene. (2017). Empfehlung zum hygienegerechten Umgang mit Therapiehunden in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen. Hygiene & Medizin, 42(10), 197–198.

  • Glenk, L. M. (2017). Current perspectives on therapy dog welfare in animal-assisted interventions. Animals, 7(2), 7. https://doi.org/10.3390/ani7020007

  • Glenk, L. M., & Foltin, S. (2021). Therapy dog welfare revisited: A review of the literature. Veterinary Sciences, 8(10), 226. https://doi.org/10.3390/vetsci8100226

  • Hall, S. S., Gee, N. R., & Mills, D. S. (2016). Children reading to dogs: A systematic review of the literature. PLOS ONE, 11(2), e0149759. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0149759

  • Lai, N. M., Chang, S. M., Ng, S. S., Stanaway, F., Tan, S. L., & Chaiyakunapruk, N. (2019). Animal-assisted therapy for dementia. Cochrane Database of Systematic Reviews, 2019(11), CD013243. https://doi.org/10.1002/14651858.CD013243.pub2

  • McCullough, A., Jenkins, M. A., Ruehrdanz, A., Gilmer, M. J., Olson, J., Pawar, A., Holley, L., Sierra-Rivera, S., Linder, D. E., Pichette, D., Grossman, N. J., Hellman, C., Guérin, N. A., & O'Haire, M. E. (2018). Physiological and behavioral effects of animal-assisted interventions on therapy dogs in pediatric oncology settings. Applied Animal Behaviour Science, 200, 86–95. https://doi.org/10.1016/j.applanim.2017.11.014

  • Morrill, K., Hekman, J., Li, X., McClure, J., Logan, B., Goodman, L., Gao, M., Dong, Y., Alonso, M., Carmichael, E., Snyder-Mackler, N., Alonso, J., Noh, H. J., Johnson, J., Koltookian, M., Lieu, C., Megquier, K., Swofford, R., Turner-Maier, J., … Karlsson, E. K. (2022). Ancestry-inclusive dog genomics challenges popular breed stereotypes. Science, 376(6592), eabk0639. https://doi.org/10.1126/science.abk0639

  • Nagasawa, M., Mitsui, S., En, S., Ohtani, N., Ohta, M., Sakuma, Y., Onaka, T., Mogi, K., & Kikusui, T. (2015). Oxytocin-gaze positive loop and the coevolution of human-dog bonds. Science, 348(6232), 333–336. https://doi.org/10.1126/science.1261022

  • Reilly, K. M., Adesope, O. O., & Erdman, P. (2020). The effects of dogs on learning: A meta-analysis. Anthrozoös, 33(3), 339–360. https://doi.org/10.1080/08927936.2020.1746523

  • Robert Koch-Institut. (2025, 18. Februar). Welche Hygienevorschriften sind beim Mitführen von Therapiehunden in Kliniken und vergleichbaren Einrichtungen zu beachten? https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/Infektionshygiene-A-Z/T/Therapiehunde/therapiehunde-inhalt.html

  • Steel, J. (2024). Reading to dogs as a form of animal-assisted education: Are positive outcomes supported by quality research? Literacy, 58(1), 102–119. https://doi.org/10.1111/lit.12345

  • Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. (2018). Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz – Hunde (Merkblatt Nr. 131.4). https://www.tierschutz-tvt.de


  • Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. (2021). Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz – Allgemeine Grundsätze (Merkblatt Nr. 131). https://www.tierschutz-tvt.de



Einordnung der Quellenlage

Die Aussagen zur Wirksamkeit bei Demenz stützen sich auf die Cochrane-Übersicht von Lai und Kollegen (2019) mit neun randomisierten Studien und 305 Teilnehmenden. Die Autorengruppe stuft die Vertrauenswürdigkeit für alle wesentlichen Ergebnisse als sehr niedrig bis moderat ein; alle eingeschlossenen Studien hatten ein hohes Risiko für Verzerrung durch fehlende Verblindung, und zwei wurden von einer die Methode fördernden Einrichtung unterstützt. Effektstärken lassen sich daraus nicht ableiten; wir nennen deshalb bewusst keine.

Die Aussagen zum pädagogischen Bereich beruhen auf den Übersichtsarbeiten von Hall, Gee und Mills (2016), Brelsford und Kollegen (2017), der Metaanalyse von Reilly, Adesope und Erdman (2020) sowie der Übersicht von Steel (2024). Alle vier berichten überwiegend positive Befunde bei niedriger Evidenzqualität.

Die Angaben zu Cortisol, Puls und Blutdruck beruhen auf Untersuchungen mit überwiegend kleinen Stichproben und kurzen Beobachtungszeiträumen. Die Befundlage zu Oxytocin ist uneinheitlich und im verlinkten Beitrag ausführlich dargestellt; der Hinweis, dass ein Oxytocin-Anstieg nicht mit gutem Befinden gleichzusetzen ist, stammt aus der Übersicht von Glenk und Foltin (2021) und beruht in Teilen auf Humanforschung sowie auf Befunden bei anderen Tierarten.

Die Aussagen zur Belastung der Hunde stützen sich auf die Übersichtsarbeiten von Glenk (2017) und Glenk und Foltin (2021). Die dort ausgewerteten Studien arbeiteten überwiegend mit weniger als zehn Hunden; standardisierte Protokolle fehlen, und Langzeitdaten liegen nicht vor.

Die Hygieneangaben geben die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (2017) wieder, die sich selbst als nicht evidenzbasiert bezeichnet und auf Literatur und Praxiserfahrung beruht. Die Einsatzgrenzen stammen aus den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Beides sind Fachempfehlungen, keine Rechtsvorschriften.

Wir bilden selbst Therapiehundeteams aus und haben insoweit ein wirtschaftliches Interesse an diesem Thema.


Häufige Fragen zu Therapiehunden und ihrem Einsatz

Wirkung, Einsatzgebiete, Ausbildung und ethische Grundlagen – alles, was du über Therapiehunde wissen solltest.



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